Förderverein des Gemeindekindergartens Seedorf e.V.
78655 Dunningen
Ortsteil: Seedorf
Vorsitzende(r):
Frau Franziska Mauch
Mit diesem Verein möchten wir unseren Beitrag zu einer guten Zukunft für unsere Gemeinschaft leisten. Die Krippen- und Kindergartenkinder der Gemeinde Seedorf stehen im Zentrum unseres Engagements. Sie sollen in ihrer Kindergartenzeit viel erfahren, lernen und erleben dürfen.
Der Förderverein des Gemeindekindergartens Seedorf e.V. soll:
- Die pädagogische Arbeit des Kindergartenpersonals mit unseren Kindern erleichtert.
- Den Gemeindekindergarten Seedorf (finanziell) unterstützen bei Aktionen, Events und der Beschaffung von Ausstattung, Materialien, Büchern etc.
- Bindeglied zwischen Träger, Kindergarten, Erzieher:innen und Elternbeirat sein
- Spenden generieren und Sponsoren überzeugen
- Ein Netzwerk für die Eltern bieten
- Die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen im Interesse unserer Kindergartenkinder fördern.
Unterstützen Sie uns
Ganz egal ob aktiv oder passiv, ob Eltern, Großeltern oder die guten Tanten und Onkels dieser Welt - mit Ihrer Mitgliedschaft leisten Sie einen Beitrag für die Gesellschaft von morgen: unsere Kinder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro pro Jahr. Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie gerne schriftlich stellen. Den Vordruck zum Antrag erhalten Sie von der Vorstandschaft oder Sie schreiben eine kurze Mail.
Vorstandschaft
1. Vorstand:
Franziska Mauch
2. Vorstand:
Vanessa Auber
Kassierer:
Thilo Stern
Schriftführerin:
Tanja Hangst
Datenschutzrechtliche Hinweise
Der Förderverein des Gemeindekindergartens Seedorf e.V. verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Förderverein des Gemeindekindergartens Seedorf e.V. durch Franziska Mauch, Schönbuchweg 8, 78655 Dunningen-Seedorf.
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Mitgliederverwaltung und Mitgliederbetreuung
Dauer der Speicherung
Bei Austritt werden Name und Adresse aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab Austritt aufbewahrt.
Auskunftsrecht
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
- Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind
- Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt
- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war
Beschwerderecht
Das Mitglied hat das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde (Landesdatenschutzbeauftragter des Landes Baden- Württemberg) bei Verstößen des Fördervereins gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beschweren.