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Rathaus

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Formulare & Online-Prozesse
Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Anmeldung eines Hundes
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hund online anmelden
Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung oder Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.

Für die Anmeldung oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie die Formulare "Anmelden eines Hundes" oder "Abmelden eines Hundes" am Seitenende verwenden. Sie füllen das Formular entweder am PC aus und senden es uns direkt online zu oder Sie können das Formular auch ausdrucken und uns per Post zuschicken oder persönlich vorbei bringen.

Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Frist/Dauer

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Kosten/Leistung

Die Hundesteuer beträgt:

für den Ersthund 96,00 Euro 
für den Zweithund 192,00 Euro
Kampfhund 400,00 Euro
Zwingersteuer 288,00 Euro

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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