Volltextsuche auf: https://app.dunningen.de
Rathaus

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Formulare & Online-Prozesse
Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Abmelden eines Hundes
Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hund online abmelden
Voraussetzungen
  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen
  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Frist/Dauer

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Kosten/Leistung

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zugehörigkeit zu
Verwandte
Menü zurück Seite
neu laden
zur
Startseite
mehr
Infos
Hilfe schließen
Direkt nach oben