Grundsteuer
Die Hebesätze betragen
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 320 v.H.
Grundsteuer B: 330 v.H.
Mitarbeiter
Frist/Dauer
Grundsteuerzahlungsmöglichkeiten
Bei der Veranlagung und Bezahlung der Grundsteuer gibt es die Möglichkeiten in Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder nur einmal im Jahr zum 1. Juli zu bezahlen.
Weitere Hinweise
Zugehörigkeit zu