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Rathaus

Grundsteuer

Die Hebesätze betragen

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 320 v.H.
Grundsteuer B: 330 v.H.

Hier erhalten Sie Informationen zur Grundsteuerreform (PDF)

Frist/Dauer

Grundsteuerzahlungsmöglichkeiten 

Bei der Veranlagung und Bezahlung der Grundsteuer gibt es die Möglichkeiten in Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder nur einmal im Jahr zum 1. Juli zu bezahlen.

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