Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Die Antragstellung und Übermittlung der Bauvorlagen erfolgt digital an das Landratsamt Rottweil. Die Vorgaben für die Übertragung von Schriftstücken in digitaler Form mit speziellen Standards zur Einreichung von digitalen Bauvorlagen sind auf der homepage des Landkreises (www.landkreis-rottweil.de) unter dem Stichwort “Digitalisierung” verfügbar und enthalten unter anderem detaillierte Informationen zu den zugelassenen Dateiformaten und den festgelegten Dateistrukturen. Anschließend prüft die Baurechtsbehörde, ob und gegebenenfalls welche Ergänzungen erforderlich sind. Sobald der Bauantrag und die Bauvorlagen vollständig sind wird der voraussichtliche Zeitpunkt der Entscheidung über den Bauantrag schriftlich mitgeteilt
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.