eID-Karte
Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, haben ab dem 01. Januar 2021 die Möglichkeit, einen elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) zu beantragen. Hiermit kann die Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen bestätigt werden, da auf dem Chip die persönlichen Daten gespeichert werden.
Es handelt sich bei der eID-Karte ausdrücklich nicht um ein Reisedokument. Sie ist kein Ersatz für den Reisepass oder für die Identitäts-Karte des Heimatstaat.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt und gehören einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum an.
Als antragstellende Person müssen Sie eine nationale Identitätskarte (Personalausweis) oder einen gültigen ausländischen Reisepass persönlich bei der zuständigen Stelle vorlegen. Sofern ein Wohnsitz in Deutschland besteht, ist diejenige Ausweisbehörde zuständig, bei der die antragstellende Person ihren Wohnsitz gemeldet hat. Besteht ein Wohnsitz im Ausland so ist die vom Auswärtigen Amt bestimmte Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) hierfür zuständig.
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
- Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Gültigkeitsdauer
Die eID-Karte hat Scheckkartenformat und wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich. Eine neue Karte vor Ablauf der bisherigen ist nur beim Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.
Drei bis sechs Wochen.
37 Euro
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
§ 8 Ausstellung der eID-Karte
§ 20 Pflichten des Karteninhabers
Weitere Infos im Internet:
eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Broschüre: The eID card for citizens of the European Union and the European Economic Area