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Rathaus

Gaststättenrechtliche Gestattung

Informationen zu vorübergehenden Gestattungen nach dem Gaststättengesetz

Ausbesonderem Anlass kann nach dem Gaststättengesetz der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes vorübergehende auf Widerruf gestattet werden.
Besondere Anlässe sind insbesondere Dorffeste, Jubiläumsfeste. Vereinsfeste. Die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken hat nicht automatisch eine Gestattungsfreiheit zur Folge.
Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob mit der Abgabe ein gewerbliches Interesse verbunden ist.

Formular & Online-Prozess
Verfahrensablauf
Anträge auf Erteilung einer vorübergehenden Gestattung können Sie mit dem anhängenden Formular beim Ordnungsamt sowie bei den Ortsverwaltungen Lackendorf und Seedorf stellen.
Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei den genannten Stellen eingehen.

Frist/Dauer
Der Antrag ist ca. 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen.
Kosten/Leistung
Gebühren

Die Gebühr für eine vorübergehende Gestaltung beträgt derzeit 10,23 Euro bis 102,26 Euro.
Die Erlaubnisgebühr berechnet sich anhand der Gastraumgröße sowie der Dauer der Veranstaltung.
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