Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das ELR ist ein kommunales Entwicklungsprogramm vom Land Baden-Württemberg zur Strukturverbesserung im ländlichen Raum. Gefördert werden Projekte von Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger mit den Schwerpunkten:
Arbeiten
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte erweitern, umsiedeln, neu bauen oder modernisieren wollen können sich um eine ELR-Förderung bewerben.Grundversorgung
Gefördert werden Investitionsmaßnahme zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen.Gemeinschaftseinrichtungen
Förderfähig sind kommunale Einrichtungen die zur Förderung des Gemeinschaftslebens dienen.Wohnen
Zur Stärkung von Ortskernen können Privatpersonen sich um eine ELR-Förderung bewerben wenn sie neuen Wohnraum durch Umnutzung vorhandener Gebäude schaffen oder wenn sie durch Modernisierungsmaßnahmen alte Häuser auf zeitgemäße Wohnverhältnisse bringen.Projekte werden in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen gefördert. Die Fördersätze liegen zwischen 10 und 50%.
Ziel des ELR ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu erhalten und fortzuentwickeln, strukturschwache Gebiete zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Weitere Informationen
Möchten Sie mehr über das ELR-Programm erfahren oder sich um eine Förderung bewerben? Bitte kontaktieren Sie frühzeitig Herrn Frank Fahrner.Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können bei dem für die Gemeinde zuständigen Regierungspräsidium angefordert und unter der Internetadresse www.mlr.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden.
Weitere Hinweise
Weitere Informationen finden Sie unter:L-Bank
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Zugehörigkeit zu