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Aktuelles

Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 18.11.2024


Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 18.11.2024


Einwohnerfragestunde

Herr Rudi Mauch möchte wissen, warum der Bau des Aufzugs im Rathaus Dunningen in den Haushaltsplan für das Jahr 2025 verschoben wurde. Bürgermeister Schumacher antwortet, dass noch Abstimmungsbedarf mit dem damaligen Architekten bestehe, welcher noch Zeit in Anspruch nehme, die Verwaltung aber bestrebt sei, das Projekt sobald als möglich umsetzen zu können.

Überplanung des Friedhofs Lackendorf - Vergabebeschluss

Der erste Bauabschnitt der Friedhofsumgestaltung in Lackendorf wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe der Erd-, Tiefbau- und landschaftsgärtnerischen Arbeiten an die Fa. Oberer aus Sulz zum Angebotspreis von 377.828,99 EUR brutto, erfolgte einstimmig. Gegenüber der Kostenberechnung vom Februar 2024 ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 90.706,37 EUR. Mit der Ausführung solle im Frühjahr 2025 begonnen werden.

Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Feuerwehr Dunningen – Vergabebeschluss

Die Fa. Wilhelm Barth GmbH aus 70736 Fellbach erhält den Auftrag zur Lieferung von zwei feuerwehrtechnischen Beladungen zum Angebotspreis in Höhe von 101.086,93 EUR brutto.

Durchführung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Dunningen Abschlussbericht

Bürgermeister Schumacher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Peter Neff vom Büro BIT Ingenieure AG. Herr Neff erläuterte den Gremien ausführlich die erstellte Hochwassergefahrenkarte und zeigt die kritischen Zonen im Gemeindegebiet Dunningen mit den Ortsteilen Seedorf und Lackendorf auf. Das erstellte Kartenmaterial soll für die Gemeinde als Grundlage dienen bei künftiger Betrachtung von Alarm- und Einsatzplanung, aber auch bei der flächendeckenden Beurteilung von kommunaler Infrastruktur. Bereits zu Beginn des Projektes habe die Gemeinde Dunningen Fördermittel erhalten, was auch bei der Umsetzung von künftigen Maßnahmen im Bereich des Starkregenrisikomanagements gemacht werde, bestätigt Bürgermeister Schumacher. Abschließend führt Bürgermeister Schumacher aus, dass das fertiggestellte Kartenmaterial zum Starkregenrisikomanagement bereits seit letztem Jahr auf der Homepage der Gemeinde Dunningen veröffentlicht wurde und jederzeit einsehbar ist. Bürgermeister Schumacher betont, dass zu berücksichtigen sei, dass es sich hierbei um ein kommunales Starkregenrisikomanagement handele, was als Information für unsere Bürgerinnen und Bürger dienen soll. Die Maßnahmen jedoch im privaten Bereich eigenständig umgesetzt werden müssen.

Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat Dunningen nahmen den vorgestellten Abschlussbericht von Herrn Neff zur Kenntnis.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 – Vorberatung

Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk bestehend aus den Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ zur Beratung vor. Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinde- und Ortschaftsrats,

verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,

heute liegt Ihnen der Entwurf unseres siebten doppischen Haushalts vor. Einleitend möchte ich zunächst auf die kommunale Großwetterlage eingehen.

Ich sage es sehr deutlich: der Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung stehen unter keinen guten Vorzeichen. So titelte unlängst der Staatsanzeiger:

„Die Kommunalverbände Baden-Württembergs rechnen nach der pessimistischen Steuerschätzung mit einer massiven Schieflage in den Haushalten von Städten, Gemeinden und Kreisen und richten ihren Blick auf die Fülle an Aufgaben, welche die Kommunen drückt.“

Nach der aktuellen Steuerschätzung sehen die Präsidenten der Landeskommunalverbände schwarz für ausgeglichene Haushalte in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Das Statistische Landesamt hat eine Verschlechterung der Haushaltslage um 1,6 Milliarden Euro für das laufende Jahr vorhergesagt. Zur Jahresmitte betrug das Minus in den kommunalen Haushalten demnach zwei Milliarden Euro.

Bis zu 5,3 Milliarden weniger in vier Jahren.

Meine Damen und Herren,

binnen kürzester Zeit sind die Kommunalfinanzen in eine massive Schieflage geraten. Laut Steuerschätzer müssten die Kämmerer bis 2028 sogar mit um 5,3 Milliarden Euro geringer ausfallenden Steuereinnahmen auskommen. Zahlreiche Kommunen können angesichts der Finanznot die laufenden Ausgaben schon jetzt nicht mehr aufbringen. Bei den Städten und Gemeinden sind bis zu 70 Prozent davon betroffen, bei den Landkreisen sind es sogar 80 Prozent.

Bei der Folgenanalyse steht die Erwartungshaltung an die Kommunen im Mittelpunkt. „Durch das Verankern immer neuer Aufgaben gibt es zwischenzeitlich ein gesamtstaatliches Leistungsversprechen, das sich faktisch nicht mehr finanzieren lässt“, lassen sich die Präsidenten Steffen Jäger (Gemeindetag), der Karlsruher OB Frank Mentrup (SPD/Städtetag) und der Tübinger Landrat Joachim Walter (CDU/Landkreistag) zitieren.

Meine Damen und Herren,

diese Analyse spiegelt sich auch im vorliegenden Haushaltsentwurf wider. Die Schlüsselzuweisungen sind deutlich gesunken; allein die stabile Gewerbesteuer rettet uns sozusagen ans gegenüberliegende Ufer. Wäre diese – analog vieler Kommunen – ebenfalls eingebrochen, hätten wir ein massives finanzielles Problem. Als wichtigster Merker kann das veranschlagte ordentliche Ergebnis, welches trotz steigender Gewerbesteuer ein Minus von 648.000 EUR ausweist, genannt werden. Aufgrund der bereits gemachten Ausführungen sind wir damit nicht alleine. Dies betrifft ein Großteil der Kommunen und seit diesem Jahr auch die Landkreise. Dies macht die damit verbundene rechtliche Situation aber nicht einfacher. Auf Dauer kann sich eine Gemeinde ein negatives Ergebnis im Ergebnishaushalt nicht leisten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich komme zu den Investitionen.

Die Themen „Dorfgemeinschaftshaus Dunningen“, „Neubau des Bauhofs“ sowie „Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen“ möchte ich dieses Jahr nur streifen, habe ich doch in den letzten beiden Jahren hierzu ausführlich über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit berichtet. 

Die Arbeiten zum Neubau des Bauhofs verlaufen planmäßig und voll im Kostenrahmen. Im September konnten wir das Richtfest feiern. Mit Fertigstellung ist Anfang 2025 zu rechnen. Im Frühjahr laden wir die Bevölkerung zu einem Tag der offenen Tür herzlich in den Neubau ein und informieren in diesem Zuge auch über das zwischenzeitlich breitgefächerte Aufgabengebiet der Kolleginnen und Kollegen des Bauhofs.

Der Gemeinderat hat unlängst den Durchführungsbeschluss für die Sanierung des Farrenstallgebäudes zum Dorfgemeinschaftshaus gefasst. Hier soll der Musikverein Dunningen Quartier beziehen, dessen Unterbringung eine lange kommunalpolitische Vorgeschichte hat. Aber auch unser DRK-Ortsverein mit seinen Einsatzfahrzeugen, die, Holzäpfelzunft, der TSV sowie der Ortsbauernverein erhalten hier neue Räumlichkeiten. Für den Umbau des Farrenstallgebäudes sind Mittel von insgesamt 1.761.200 EUR in den Jahren 2025 und 2026 eingeplant. Die voraussichtliche Finanzhilfe im Sanierungsgebiet für die Schaffung einer Gemeinbedarfseinrichtung beträgt nach der aktuellen Kostenberechnung 873.936 EUR und folglich knapp 50 % der Investitionssumme.

Der Gemeinderat hatte bereits in den Haushalt 2022 Planungsmittel für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen eingestellt. Nachdem die Verwaltung mit dem Architekturbüro Stollbert aus Schramberg Kontakt aufgenommen hat, beschloss der Gemeinderat den Abschluss eines Architektenvertrags für eine Machbarkeitsstudie. Da die Erweiterung und Sanierung im laufenden Betrieb stattfinden müssen, sollte zunächst ein Masterplan durch die Bildung diverserer Bauabschnitte eine mögliche, sinnvolle und wirtschaftliche Vorgehensweise aufzeigen. Die Ergebnisse wurden dem Gemeinderat am 11. September 2023 vorgestellt. Die Studie geht von Gesamtkosten in Höhe von 5,2 Mio. EUR aus. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024 wurde dieser Betrag ausgabeseitig in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

Erst nachdem das Architekturbüro Stollbert ein konkretes Honorarangebot vorgelegt und auch bereits bei Fachplanern entsprechende Angebote eingeholt hat, stellte sich heraus, dass der maßgebliche vergaberechtliche Schwellenwert überschritten wird. Insofern ist für die eigentliche Gebäudeplanung aber auch für die Tragwerksplanung sowie die technische Ausrüstung jeweils ein vergaberechtskonformes Verfahren erforderlich. Eine direkte Beauftragung eines Architekten bzw. Fachingenieurs ist aufgrund der zu erwartenden Kosten nicht mehr möglich. In dieses Verfahren sind wir eingestiegen und rechnen zum Jahresende mit einem Abschluss. Das kommende Jahr können wir dann für die finale Planung nutzen, so dass bei Erhalt entsprechender Fördermittel Mitte 2026 mit einem Baubeginn gerechnet werden kann.

Die genannten Maßnahmen werden den Gemeindehaushalt enorm belasten. Die sehr niedrige Verschuldung der Gemeinde lässt die Aufnahme von Krediten – auch in höherem Umfang – zu. Allerdings – und das muss man so deutlich sagen – steigt die Verschuldung der Gemeinde bei Realisierung aller genannten Projekte enorm an und erreicht den Landesdurchschnitt. Das heißt in der Folge, dass bei den Investitionen keinerlei Spielraum nach oben besteht. Erfahren laufende Projekte nicht vorhergesehene Teuerungen, hat dies zwangsläufig Auswirkungen auf nachfolgende Projekte, die dann unter Umständen nicht mehr im avisierten Zeitplan angegangen werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie mich noch einige Worte zum Ergebnishaushalt verlieren: hier haben wir seitens der Verwaltung bereits nach der Mittelanmeldung der verschiedenen Budgets den Rotstift angesetzt und nur das in Haushaltsentwurf einfließen lassen, was zwingend ist. Angesichts des negativen ordentlichen Ergebnisses gibt es – und das muss ich sehr deutlich sagen – nach Ansicht der Verwaltung keinerlei Spielraum nach oben. Ganz im Gegenteil: wo immer Einsparpotential bei den laufenden Ausgaben vorhanden ist, muss dies ausgeschöpft werden.

Und hier kommen wir schon zu einem wesentlichen Punkt: Einsparungen bei den laufenden Kosten heißt im Gegenzug: Senkung von Standards. Dass das nicht auf Gegenliebe stößt, werden wir ganz konkret beim Thema Straßenbeleuchtung zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Sitzung sehen. Und egal an welcher Stellschraube wir drehen, es gibt immer Argumente warum gerade diese Stellschraube die falsche ist und anderswo besser eingespart werden könnte.

Meine Damen und Herren,

zusammenfassend: nach Jahren des investiven Stillstands durch eine damals angebrachte vorsichtige Haushaltsführung in der Corona-Krise haben wir den Mut gezeigt, nach vorne zu blicken und die anstehenden Millionenprojekte anzugehen. Und wir tun das auch weiterhin – jedoch mit Augenmerk.

Sie alle wissen, dass wir aktuell in sehr unruhigen Zeiten leben. Wir alle wissen nicht, wie sich die Inflation im kommenden Jahr entwickeln wird. Gleiches gilt für die Energiepreise und in der Folge dann auch für die Gewerbesteuer als unsere wichtigste Einnahmequelle.

Dies bedeutet, dass die mittelfristige Finanzplanung uns allenfalls eine Richtschnur geben soll und keinesfalls Anspruch auf Umsetzung haben darf. Wir werden uns Jahr für Jahr die Haushaltsentwicklung sehr genau anschauen und die notwendigen Entscheidungen und Beschlüsse dann fassen, wenn eine solide Finanzierung möglich ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren,

es wird wiederum Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden – so wie all die Jahre zuvor.

Abschließend danke ich allen Kräften in der Verwaltung, welche für die Erstellung dieses Haushalts verantwortlich zeichnen. Zuvorderst unserer Kämmerin Frau Maier. Ein weiterer Dank gilt Frau Manuela Götze als wichtige Kraft in der Kämmerei aber auch den Amtsleitern und Stellvertretern Karola Heinz, Rafael Burri, Andreas Cziep und Annette Schmidt sowie den Mitarbeiterinnen in der Kämmerei.

Ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.

Herzlichen Dank!

Im Anschluss erläuterte Kämmerin Maier die Eckdaten des siebten doppischen Haushaltsplanes sowie der Wirtschaftspläne.

Der Ergebnishaushalt 2025 weist vorläufige geplante ordentliche Erträge in Höhe von 24.233.248,00 EUR und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 24.881.690,00 EUR auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes negatives Ergebnis von 648.442,00 EUR. Im Haushaltsjahr 2025 sind keine außerordentlichen Erträge und auch keine außerordentlichen Aufwendungen geplant.

Die Beträge des Finanzhaushalts stehen zum jetzigen Stand der Haushaltsplanung noch nicht endgültig fest.

Bei den Investitionen wurden die Entwurfsdaten, die dem UTA am 23.10.2024 vorgestellt wurden, mit einigen wenigen Änderungen aus der letzten Gemeinderatssitzung am 04.11.2024 dem Gemeinde- und Ortschaftsrat nun zur Beratung vorgelegt.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Kreditermächtigungen geplant, in welcher Höhe steht zum jetzigen Stand der Planung noch nicht endgültig fest.

Kämmerin Maier stellte weiterhin die Planzahlen zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum und des Eigenbetriebes Energie-Wasser vor.

Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat ein Volumen von 638.900 EUR und weist einen Verlust in Höhe von 258.200 EUR (Vorjahr: 206.090 Euro) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 267.200 EUR. Im Wirtschaftsjahr 2025 stehen keine Investitionen an. Im Jahr 2025 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von 29.500 EUR beträgt 228.700 EUR (Vorjahr: 168.790 EUR). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 156.600 EUR veranschlagt.

Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Energie-Wasser“ hat ein Volumen von 1.428.300 EUR und weist einen Verlust in Höhe von 5.450 EUR aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 411.700 EUR.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne in die endgültige Haushaltssatzung 2025 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 09.12.2024 beschlossen wird.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass es durch die Grundsteuerreform nicht

zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Bürgermeister Schumacher führt weiter aus, dass für das Jahr 2026 eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer nicht ausgeschlossen sei. Die Einführung der Grundsteuer C sei für das Jahr 2025 seitens der Gemeinde Dunningen nicht geplant. Das bedeutet, dass die Grundsteuer A und die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 320 v. H. (bislang 330 v. H.) festgesetzt wird. Der festgesetzte Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt auf 340 v. H..

Flurneuordnungsverfahren Dunningen (B 462)

Gemarkungsgrenzänderungen innerhalb des Gemeindegebiets

Der Gemeinderat stimmte der von der unteren Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Rottweil vorgeschlagenen Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemarkung Lackendorf und der Gemarkung Dunningen sowie zwischen der Gemarkung Seedorf und der Gemarkung Dunningen auf Grundlage des Erläuterungsberichts zur geplanten Änderung der Gemarkungsgrenze zu. Die untere Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Rottweil wird nun gebeten, die Änderungen der Gemarkungsgrenzen im Flurbereinigungsverfahren Dunningen (B 462) umzusetzen.

Vorbereitung und Organisation der Bürgermeisterwahl 2025

Die Amtseinsetzung von Herrn Schumacher erfolgte am 01.06.2017 und endet somit mit Ablauf des 01.06.2025. Wird die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (§ 47 Abs. 1 GemO). Der Gemeinderat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und legte den Wahltag auf Sonntag, 30.03.2025 fest. Ebenfalls verabschiedete der Gemeinderat einstimmig den Ausschreibungstext. Die Veröffentlichung auf der Homepage sowie im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erfolgt am 10.01.2025 und in der Tageszeitung am 11.01.2025. Die Bewerbungsfrist beginnt am 11.01.2025, 0.00 UHR und endet am 10.03.2025 um 18.00 Uhr. Der Beibehaltung der bisherigen Wahlbezirkseinteilung wurde ebenfalls zugestimmt. Die Entscheidung über die Durchführung einer öffentlichen Kandidatenvorstellung wurde auf den Gemeindewahlausschuss übertragen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich und trifft die erforderlichen Entscheidungen im Rahmen der Wahlvorbereitung- und Durchführung. Die Besetzung wurde vorgenommen. Bürgermeister Schumacher hat angekündigt sich um weitere acht Jahre zu bewerben.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Es erfolgten keine Bekanntgaben.

Anfragen

Auf Anfrage von GR Gerst gibt Herr Burri, stellvertretender Ortsbauamtsleiter, zur Antwort, dass generelle Leitungsbeschädigungen durch Arbeiten des Subunternehmens der Deutschen Telekom GmbH, umgehend behoben werden. Hierzu finden regelmäßige Abstimmungstermine mit allen Beteiligten statt. GR Kramer erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach dem Baufortschritt und der Einhaltung des Zeitplans der Arbeiten in der Stettener Straße in Lackendorf, worauf Herr Burri bestätigt, dass die Arbeiten wie geplant voranschreiten und auch der Zeitplan eingehalten werde. OR Kloker merkt abschließend an, dass berücksichtigt werden müsse, dass die damalige Verlegung der Leitungen im Gehwegbereich nicht optimal erfolgt sei, was teilweise als Ursache für die aktuell entstandenen Beschädigungen von Leitungen zurückzuführen sei.

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