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Aktuelles

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.07.2024


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.07.2024

Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung

Nachdem bereits in öffentlicher Sitzung am 01.07.2024 durch Ratsbeschluss festgestellt wurde, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung bei den wieder und neu gewählten Gemeinderäten vorliegen, verpflichtete Bürgermeister Schumacher alle Gewählten für die kommenden fünf Jahre unter Verweis auf ihre Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben.

Da die Kommunalwahl nicht zu Ausgleichsmandaten geführt hat, nehmen auch in den künftigen 5 Jahren insgesamt 17 Gemeinderäte am Ratstisch Platz.

Einwohnerfragestunde

Auf Nachfrage wurde seitens der Verwaltung informiert, dass der Kostenansatz für den geplanten Aufzug im Rathaus nach wie vor haushalterisch eingeplant ist. Dass es bedingt durch die Öffnungen der Gauben bei der Wehlehalle vermehrt zu Wassereintragungen gekommen sei, konnte indes seitens der Verwaltung nicht bestätigt werden.

Wahl der Stellvertreter der Bürgermeister

Bei jeweils eigener Enthaltung wurden Gemeinderätin Inge Erath (FW) zur 1. Bürgermeisterstellvertreterin, Gemeinderat Markus Hils (CDU) zum 2., Gemeinderat Mauch Dominik (SPD) zum 3. und Gemeinderat Rainer Pfaller (FW) zum 4. Bürgermeisterstellvertreter gewählt. Es wurde offen gewählt. Die jeweilige Wahl erfolgte einstimmig.

Wahl des Ortsvorstehers und dessen Stellvertreter für den Ortsteil Lackendorf

Der Gemeinderat wählte offen auf Vorschlag des Ortschaftsrates Herrn Andreas Kramer (FW) zum Ortsvorsteher für den Ortsteil Lackendorf. Bürgermeister Schumacher ernannte Herrn Kramer unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ehrenbeamten auf Zeit. Dieses erlischt mit der Wahl des Ortsvorstehers nach der nächsten regelmäßigen Wahl der Ortschaftsräte für die Ortschaft Lackendorf. Somit zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2029.

Wahl der Mitglieder und Verhinderungsstellvertreter des Umwelt- und Technikausschusses

Nach der gemeindlichen Hauptsatzung, in der aktuell gültigen Fassung, besteht der Umwelt- und Technikausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 8 weiteren Mitgliedern. Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag aus dem Gremium nachfolgende Mitglieder:

Ordentliches Mitglied: Stellvertretung:
Pfaller, Rainer (FW)
Rall, Joachim (FW)
Gerst, Wolfgang (FW)
Erath, INge (FW)
Kramer, Andreas (FW)
Haag, Volker (FW)
Haag, Florian (FW)
Wilbs, Andreas (FW)
Hils, Markus (CDU)
Mauch, Elke (CDU)
Stern, Helmut (CDU)
Mauch, Elke (CDU)
Mauch, Wolfgang (CDU)
Mauch, Elke (CDU)
Mauch, Dominik (SPD)
Spengler, Simone (FW)


Wahl des Vertreters und Verhinderungsstellvertreters der Verbands-versammlung des Zweckverbandes „Eschachwasserversorgung“

Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag des Ortschaftsrates Kimmich, Georg (FW) zum ordentlichen Mitglied und Benner, Martin (FW) zu dessen Stellvertreter.

Wahl der Mitglieder und Verhinderungsstellvertreter in die Verbands-versammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgung Eberbachgruppe“

Nach der Verbandssatzung, in der aktuell gültigen Fassung, besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden Dunningen und Eschbronn sowie jeweils weiteren 5 Mitgliedern.  Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag aus dem Gremium nachfolgende Mitglieder:

Ordentliches Mitglied
Stellvertretung
Haag, Florian (FW)
Wilbs, Andreas (FW)
Gerst, Wolfgang (FW)
Schoch, Julika (FW)
ERath, Inge (FW)
Kramer, Andreas (FW)
Stern, Helmut (CDU)
Mauch, Elke (CDU)
Mauch, Dominik (SPD)
Schweikert, Brigitte (FW)


Besetzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungs-gemeinschaft Dunningen / Eschbronn

Gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung eines Verwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) besteht der Gemeinsame Ausschuss aus den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden und 8 weiteren Vertretern, von denen jeweils 4 auf die Gemeinde Dunningen und Eschbronn entfallen. Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag aus dem Gremium nachfolgende Mitglieder:

Ordenltiches Mitglied
Stellvertreung
Erath, Inge (FW)
Schweikert, Brigitte (FW)
Wilbs, Andreas (FW)
Schoch, Julika (FW)
Stern, Helmut (CDU)
Mauch, Elke (CDU)
Mauch, Dominik (SPD)
Spengler, Simone (FW)


Wahl der Mitglieder und Verhinderungsstellvertreter in den Gemeinsamen Kindergartenausschuss des kirchlichen Kindergartens „St. Martinus“

Auf Grundlage des Vertrages zwischen der Kath. Kirchengemeinde und der Gemeinde Dunningen wird ein paritätisch besetzter Gemeinsamer Ausschuss gebildet. Die Gemeinde entsendet 2 Vertreter des Gemeinderates. Der Gemeinderat bestellte einstimmig auf Vorschlag aus dem Gremium nachfolgende Mitglieder:

Ordentliches Mitglied
Stellvertretung
Wilbs, Andreas (FW)
Schoch, Julika (FW)
Mauch, Elke (CDU)
Mauch, Wolfgang (CDU)


Wahl der Vertreter und Verhinderungsstellvertreter für die Verbands-versammlung und den Verwaltungsrat des Zweckverbandes "Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen"

Nach der Verbandssatzung, in der aktuell gültigen Fassung, sind in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen“ 4 ordentliche Mitglieder zu bestellen. In den Verwaltungsrat des Zweckverbandes ist ein ordentliches Mitglied sowie dessen Stellvertreter zu wählen. Der Gemeinderat bestellte einstimmig nachfolgende Mitglieder:

Ordentliches Mitglied
Stellvertretung
Pfaller, Rainer (FW)
Stern-Fautz, Felix (FW)
Rall, Joachim (FW)
Erath, Inge (FW)
Hils, Markus (FW)

Mauch, Wolfgang (FW)

Verwaltungsrat
Pfaller, Rainer (FW)
Erath, Inge (FW)

Wahl der Mitglieder in den Stiftungsvorstand der Stiftung "Haus am Adlerbrunnen“

Der Vorstand der Stiftung besteht aus 5 Mitgliedern (Bürgermeister der Gemeinde Dunningen, Pfarrer der kath. Kirchengemeinde als gesetzlicher Vertreter der Sozi-alstation St. Martin, Vorsitzende der Sozialgemeinschaft Dunningen e.V. und 2 Vertreter des Gemeinderates). Der Gemeinderat bestellte einstimmig nachfolgende Mitglieder:

Ordentliches Mitglied
Stellvertreung
Wilbs, Andreas (FW)
Erath, Inge (FW)
Mauch, Elke (CDU)
Stern, Helmut (CDU)




Haushaltszwischenbericht 2024

Die Gewerbesteuer beträgt zum Stichtag 30.06.2024 3.775.334 € bezahlte Steuer. Bis zum Jahresende wird seitens der Verwaltung mit einem Gewerbesteuer-aufkommen von rd. 6,7 Mio. € gerechnet.

Ende Juni 2024 wurden die neuen amtlichen Einwohnerzahlen aus der Erhebung zum Stichtag 15. Mai 2022 veröffentlicht (Zensus). Diese Einwohnerzahlen sind maßgeblich für die FAG Zuweisungen der Folgejahre. Die Einwohnerzahl von Dunningen reduziert sich voraussichtlich um 171 Einwohner. Mit den Werten, die der Haushaltsplanung zugrunde gelegt wurden und unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen aus der Maisteuerschätzung, ist mit Minderzuweisungen in Höhe von 350.000 € in 2025 und ab 2026 in Höhe von 540.000 € zu rechnen.

Die Gesamtergebnisrechnung weist zum Stichtag 30.06.2024 für die laufende Verwaltungstätigkeit Erträge in Höhe von 14.149.001,87 € aus (Plan: 22.760.952 €, entspricht 62 %). Dagegen stehen Aufwendungen in Höhe von 10.107.739,40 € (Plan: 22.927.418 €, entspricht 44 %)). Die Gesamtfinanzrechnung weist Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.407.724,39 € aus. Auszahlungen wurden bisher 10.413.243,20 € aus lfd. Verwaltungstätigkeit aus dem Erfolgsplan getätigt.

Investiv wurde mit Einnahmen in Höhe von 2.158.450 € geplant. Es wurden bis 01.07.2024 rd. 212.000 € vereinnahmt und verbucht (entspricht 10 %). Die Einnahmen aus den Bauplatzverkäufen in Höhe von rd. 1,173 Mio. € sind noch nicht endgültig der richtigen Position der Finanzrechnung verbucht worden. Daher betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insgesamt rd. 1,385 Mio. € (entspricht 64 %).

Die investiven Ausgaben wurden in Höhe von 10.280.400 € geplant (Neubau Bauhof, Neubau Kindergarten Seedorf u.a.), wovon 1.831.242,38 € (entspricht 18 %) ausgezahlt wurden.

Der Eigenbetrieb Energie-Wasser erzielte bisher einen Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit in Höhe von 128.806,67 € und einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 194.104,96 €. Der Eigenbetrieb Seniorenzentrum erzielte einen Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Geschäftstätigkeit von 59.065,84 €. Investitionen wurden keine getätigt.

Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel sind als Festgelder mit verschiedenen Laufzeiten so angelegt, dass sie bei Bedarf verfügbar sind. Sie weisen zum 30.06.2024 ein Guthaben in Höhe von 7,9 Mio. € aus.

Das Geldvermögen auf den Girokonten (inkl. Tagesgeldkonten) beträgt zum 30.06.2024 rd. 9,283 Mio. €. Die Liquidität der Eigenbetriebe ist aufgrund der Einheitskasse in diesem Gesamtbetrag enthalten. Aufgrund der Fest- und Tagesgelder erzielte die Gemeinde 2024 bisher 125.533,35 € Zinsen.

Gemarkungsausgleich zwischen Seedorf und Waldmössingen im Bereich „Interkommunales Industriegebiet“

Bereits im Jahr 2008 hatte die im Gewerbegebiet „Webertal –Im Moos“ (Gemarkung Waldmössingen) ansässige Firma Arte M Erweiterungsabsichten angemeldet. Daraufhin wurde der Bebauungsplan dahingehend geändert, dass die gewünschten Erweiterungsflächen zur Verfügung gestellt werden konnten. Ein Teil dieser gewünschten Erweiterungsfläche lag jedoch auf der Gemarkung Seedorf. Nachdem seitens der Gemeindeverwaltung Dunningen ein flächengleicher Ausgleich verlangt wurde, hat in Abstimmung mit der Stadt Schramberg und dem Zweckverband „Interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen“ (IKGI) der Fachbereich Umwelt und Technik der Stadt Schramberg einen neuen Grenzverlauf ausgearbeitet.

Diese Erweiterung kam jedoch nie zustande. Bei der jetzt anstehenden Erweiterung des IKGI bereitet dieser damalige Markungsausgleich jedoch erhebliche Schwierigkeiten, da die zugehörigen Flächennutzungspläne nicht nachgeführt wurden.

In der Verbandsversammlung des IKGI am 20.02.2024 hat diese einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss zur Wiederherstellung der Gemarkungsgrenzen in ihrem ursprünglichen Verlauf gefasst. Mittlerweile liegen auch die Zustimmungen des Ortschaftsrates Waldmössingen (01.07.2024), des Verwaltungsausschusses (04.07.2024) und des Gemeinderates der Stadt Schramberg vor (18.07.2024). In letzter Konsequenz war auch der formale Beschluss im Dunninger Gemeinderat noch zu fassen. Dieser erfolgte einstimmig.

Bebauungsplan „Südlich der Schramberger Straße, 1. Änderung, 1. Erweiterung“ / Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Planausschnitt BBplan Südlich der Schramberger Straße 1

Der ausgewiesene Planungsraum befindet sich im Westen Dunningens im Übergangsbereich zu den im Norden in den zurückliegenden Jahrzehnten entstandenen Neubaugebieten. Die Planfläche stellt darüber hinaus derzeit den südlichen Gebietsrand innerhalb der Ortslage dar. Im Norden befindet sich die Ortsdurchfahrt „Schramberger Straße, ehemalige B 462. Eine Weiterentwicklung der Gemeinde an dieser Stelle in südlicher Richtung zur Eschach hin, ist gegenwärtig nicht erkennbar.

Mit dem Bebauungsplan sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung vorhandener Strukturen und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung neuer Vorhaben für eine verträgliche Nutzung geschaffen werden. In Absprache mit der Unteren Baurechtsbehörde beim Landratsamt Rottweil kann der Bebauungsplan beschleunigt gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Planung ersetzt dabei den rechtskräftigen Bebauungsplan „Südlich der Schramberger Straße“ und die in Teilen des Plangebiets gültige Abrundungssatzung.

Der Gemeinderat fasste einstimmig die erforderlichen Aufstellungs- und Offenlagebeschlüsse.

Vergabebeschlüsse für den Neubau eines Kindergartens in Seedorf

Für den Neubau des Kindergartens im Ortsteil Seedorf wurde inzwischen mit dem Anschluss an das gemeindeeigene Fernwärmenetz begonnen. Nach den Sommerferien folgt die Einrichtung der Baustelle.

Die Baustelleneinrichtung wurde an die Fa. a2bau GmbH aus Stuttgart zum Angebotspreis von 105.280,35 € brutto vergeben. Die Vergabe der Erd- und Rohbauarbeiten erfolgte ebenfalls einstimmig an die Fa. Stumpp aus Rottweil zum Angebotspreis von 551.019,39 € brutto.

Vergabebeschlüsse für den Neubau eines Bauhofs

Im letzten Ausschreibungsblock wurden die Lieferung von 2 Salzsilos und die Fliesen- sowie Schreinerarbeiten beschränkt und die Landschaftsbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe zur Lieferung von 2 Salzsilos an die Fa. Südwestdeutsche Salz Werke AG, Heilbronn zum Preis von 98.561,75 € brutto erfolgte per Eilentscheid durch Bürgermeister Schumacher, was in der Sitzung bekannt gegeben wurde. Die Schreinerarbeiten wurden ebenfalls bereits an die Fa. Uwe Plaul zu einem Angebotspreis von 20.016,80 € brutto vergeben. Auch die letzten Vergaben erzielten nach der Ausschreibung Minderkosten von insgesamt über 130.000 € gegenüber der Kostenberechnung. Der Gemeinderat verga einstimmig die Fliesenarbeiten an die Fa. Kossendey, Zimmern zum Preis von 51.189,28 € brutto. Die Landschaftsbauarbeiten wurden ebenfalls einstimmig an die Fa. Gebr. Bantle, Bösingen zum Preis von 316.682,21 € brutto vergeben.

Neubau eines Zweifamilienwohnhauses, Eulenstraße 10, Dunningen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hüttensberg – Mitte, 1. Änderung“. Der Gemeinderat stimmte der Erteilung einer Ausnahme nach § 23 Abs. 5 BauNVO hinsichtlich des außerhalb der Baugrenze geplanten Müllraumes /Abstellraumes zu. Ebenfalls zugestimmt wurde einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für die beantragte Terrasse (Hauptnutzung) außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (geringfügige Überschreitung rückwärtige Baugrenze), unter Einhaltung erforderlicher Mindestgrenzabstände.

Der beantragten Befreiung für die innerhalb der Pflanzfestsetzung (PFF2) angedachten Stellplätze und Zufahrten wurde einhergehend mit einer vollflächigen Flächenversiegelung im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Vorgartenfläche und aufgrund fehlender Zulassungs-voraussetzungen für eine solche Befreiung einstimmig nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in diesem Punkt versagt.

Die Erteilung einer Abweichung nach § 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 BauNVO hinsichtlich einer Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl für die Nebenflächen zur Schaffung baurechtlich notwendiger Stellplätze wurde seitens des Gemeinderates bei Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Vorgaben zur im Plan festgesetzten Vorgartenfläche (PFF2) in Aussicht gestellt. Ein konkreter Beschluss wird im Rat gesondert und nach Vorlage einer angepassten Flächenaufstellung (betreffend Flächenversiegelung) zu fassen sein.

Neubau eines Außenlagers, Schramberger Straße 28, Dunningen

Das Anwesen Schramberger Straße 28 befindet sich im rückwärtigen Grundstücksbereich teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Südlicher Hüttensberg“ (Allgemeines Wohngebiet). Im Übrigen und im Bereich des Anbaus beurteilt sich das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB (faktisches Mischgebiet).

Das Kreisbauamt kommt zum Ergebnis, dass die Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 BauGB vorliegend gegeben sind. Dem beantragten Bauvorhaben zur Errichtung eines Außenlagers mit einer Grundfläche von rd. 63 qm (10,83 m x 5,83 m) auf dem Grundstück Schramberger Straße 28, Dunningen, wurde einstimmig zugestimmt und gemäß § 34 BauGB i.V.m. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Nutzungsänderung Spielcasino in Billard-Café, Hauptstraße 8, Dunningen

Die Bauherrschaft beantragte die teilweise Umnutzung im Erdgeschoss. Im neu konzipierten “Gastraum“ sollen zwei Billard-Tische, 2 Dartautomaten sowie 2 Geldspielautomaten aufgestellt werden. Die übrigen Bestandsflächen bleiben unangetastet. Das Billard-Café soll gemäß Angaben in der Baubeschreibung von Montag bis Sonntag, 14.00 bis 24.00 Uhr, geöffnet sein. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze sollen auf dem angrenzenden Grundstück Flst. Nr. 13 zur Verfügung gestellt werden. Eine öffentlich-rechtliche Sicherung steht aktuell allerdings noch aus.

Das Anwesen Hauptstraße 8 befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung und beurteilt sich somit nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). Das Objekt Hauptstraße 8 befindet sich zudem im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Alte B462“. Für die Nutzungsänderung im Bestand ist eine Ausnahme von der Barrierefreiheit nach § 56 Abs. 3 Landesbauordnung (LBO) notwendig. Nach erfolgter Prüfung durch das Kreisbauamt liegen die Zulassungsvoraussetzungen nach § 39 Abs. 3 LBO vor. Der Hauptzugang erfolgte von „Alters her“ von der Hauptstraße aus über eine Treppenanlage. Eine Rampenlösung würde einen starken Eingriff hinsichtlich der Begehbarkeit des Gehsteiges bedeuten und wäre auch zudem nur mit einem unverhältnismäßigen, finanziellen Mehraufwand umzusetzen.

In einem von gewerblicher Nutzung geprägten, faktischen Mischgebiet sind Vergnügungsstätten gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) uneingeschränkt zulässig. Der Gemeinderat stimmte der beantragten Nutzungsänderung zu und erteilte gemäß § 34 BauGB i.V.m. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen, verbunden jedoch mit der klaren Vorgabe der Bereitstellung der baurechtlich notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen in dem Gebäude Hauptstraße 8, entsprechend der Darstellung im Lageplan zum Bauantrag.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Seitens Ortsbaumeisterin Heinz wurde berichtet, dass das vorgesehene Buswartehäuschen gegenüber dem „Backkörble“ in Seedorf im Haushaltsjahr 2025 zur Ausführung kommt. Für dieses und für alle anderen Buswartehäuschen im Ortsgebiet wurden Förderanträge gestellt. Hinsichtlich einer Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates in einer der vorangegangenen Sitzungen wurde informiert, dass außerhalb geschlossener Ortschaften bis dato nur Hundemülleimer aufgestellt worden sind. Weitere Mülleimer, auch verbunden ggfs. mit der Errichtung von Ruhebänken, seien gegenwärtig nicht vorgesehen. Des Weiteren berichtet Ortsbaumeisterin Heinz, dass der gemeindliche Betriebshof die landwirtschaftlichen Wege im gesamten Gemeindegebiet ausgebessert habe. Aufgrund der Witterung konnten noch nicht alle Graswege instandgesetzt werden. Dies erfolge Zug um Zug. Abschließend wurde bekanntgegeben, dass der Brunnen in der Gartenstraße aufgrund nicht unerheblicher Verschmutzungen durch Dritte vorübergehend außer Betrieb bleibt.

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