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Aktuelles

Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Lackendorf vom 11.03.2024


Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Ortschaftsrates Lackendorf vom 11.03.2024

Besichtigungen

Friedhof Lackendorf

Der Friedhof in Lackendorf soll bedingt durch die topographischen Verhältnisse um ca. 2,0 m angehoben und eine Friedhofsmauer errichtet werden. Unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten sind Grabkammern vorgesehen. Das Konzept sieht vor, dass die oberflächliche Gestaltung der Grabstellen nicht unterscheidet, ob es sich um ein Sarg- oder Urnengrab handelt.

Vorortbesichtigung Friedhof Lasckendorf des Gemeinderats-und Ortschaftsrat

Friedhofbegehung Lackendorf 1

Potentielles Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lackendorf“

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.



Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zur dargelegten Friedhofsplanung, der vorgesehenen Bepflanzung mit Eibenhecken, dem Kindergarten in Lackendorf, nochmals zur Beheizung des Schulgebäudes D während den Weihnachtsferien und zur Schlüsselrückgabe durch einen früheren Hausmeister. Des Weiteren wurden Verhältnismäßigkeit, Lage und Maßnahmenträger der geplanten Photovoltaikanlage in Lackendorf angesprochen.

Überplanung des Friedhofs Lackendorf – Vorstellung der Maßnahme und Ausschreibungsbeschluss für den 1. Bauabschnitt

Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Grimm vom Planungsbüro arbol, Rottweil, begrüßen. Nach den Ausführungen der Fachingenieurin sehe die Planung im ersten Bauabschnitt vor, den Friedhof mit einer 2-seitigen Friedhofsmauer bei einer Höhe von maximal 2,0 m, entlang der Straße auslaufend auf 0,75 m, einzufassen und von außen zu begrünen. Der neue Zugang erfolge über ein asymmetrisch gebautes Zufahrtstor, das davor eine Wendemöglichkeit für PkW eröffne. Die Wegebreite einschließlich der Zufahrt zur Leichenhalle solle auf 1,80 m zurückgebaut werden. Der ursprüngliche Friedhofsteil diene nach dem Umbau allen zukünftigen Bestattungen und sei flächenmäßig ausreichend. Dieser noch mit Eibenhecken einzufassende Friedhofsteil biete Platz für die unterschiedlichsten Bestattungsformen wie Sargreihengräber in Grabkammern, Sargwahlgräber in Grabkammern, doppelttief, Urnenerdgräber, Reihengräber sowie Urnenerdgräber, Wahlgräber. Diese Grabformen würden sowohl mit Grabhügel als auch als Rasengrab angeboten. Die klassische Grabstelle habe eine Größe von 0,9 m x 0,5 m, die Rasengräber 0,35 m x 0,5 m. In beiden Fällen stehe ein Grabstein mit 0,2 m x 0,5 m zur Verfügung. Die Bepflanzungsfläche betrage bei der klassischen Grabstelle 0,7 m x 0,5 m. Bei den Rasengräbern seien jeweils 0,15 m breite Platten zur Ablage von kleinem Grabschmuck vorgesehen. Die Einfassung sei mit einem Metallrahmen mit umlaufender Mähkante vorgesehen.

Der Platz vor der Aussegnungshalle werde neugestaltet und aufgewertet. Zwischen dem Vorplatz und dem zentralen Friedhofsfeld entstünden neue Grabstätten für Urnenbestattungen: Baumgräber, Familiengräber, pflegelose Urnengräber oder Gemeinschaftsgräber. Zur Umsetzung dieser Planung sei die Rodung der Gehölze vor der Aussegnungshalle erforderlich wobei die große Kiefer als markanter Einzelbaum erhalten bleiben solle. Im zentralen Friedhofsteil seien mit Ausnahme der großen Hainbuche und Linde ebenfalls Rodungen erforderlich. Der Müllcontainerplatz werde verlegt. Innerhalb des zentralen Friedhofsbereichs sei im Wegekreuz ein Wasserspiel geplant. Für Baumgräber werde ein Großbaum gepflanzt. Des Weiteren seien zwei Flächen für neue Grabformen vorgesehen, die entweder als Familiengrab oder Gemeinschaftsgrab ausgestaltet werden könnten. Alle Grabstellen seien allseitig in Rasenflächen eingebunden.

Die Planung sehe den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2024 und 2025 vor. Dabei seien mehrere vorhandene Grabstätten, bei denen die Ruhezeit noch nicht abgelaufen sei, an den neuen Geländeverlauf anzupassen. Der Umbau erfolge nach den Wünschen der Angehörigen. Für diesen Bauabschnitt sei mit reinen Baukosten in Höhe von ca. 320.000,00 Euro zu rechnen. Eine Schmutzwasserleitung solle entsprechend dem Baufortschritt mit eingelegt werden. Ein Anschluss an den Schmutzwasserkanal in der Eschbronner Straße sei bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließen. In einem zweiten, für das Jahr 2030 vorgesehenen Bauabschnitt mit vorgesehenen Baukosten in Höhe von ca. 545.000,00 Euro sollen unter anderem eine südliche Aufweitung des Friedhofes zur freien Landschaft, die Aufwertung der Aussegnungshalle, Errichtung aller Wasseranlagen und Erneuerung sowie Geländeanpassung aller Wege erfolgen.

In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Höhe der geplanten Mauer, die entstehenden Kosten bei einer Änderung und die Breite des Zufahrtsweges zur Leichenhalle thematisiert. Einer Verbreiterung des Zufahrtsweges auf 2,50 m wurde seitens des Ortschaftsrates Lackendorf einstimmig und seitens des Gemeinderates mehrheitlich zugestimmt. Die nochmalige Prüfung der Höhe der Mauer und der Kosten mit Vorlage der entsprechenden Ergebnisse wurde von beiden Gremien mehrheitlich beschlossen. Mit dieser Maßgabe wurde der Planung durch den Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig und dem Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Lackendorf“ – Grundsatzbeschluss

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da zunächst zu überprüfen ist, ob die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen die Eingliederungsvereinbarung sowie die Zuständigkeitsregelung nach der Hauptsatzung berücksichtigt.

Änderung des Redaktionsstatutes für das Amtsblatt der Gemeinde Dunningen

Nach den Ausführungen der Verwaltung setze sich das Redaktionsstatut für das Amtsblatt Dunningen insbesondere mit der Neutralitätspflicht des Amtsblattes im Zusammenhang mit Wahlen auseinander. Für Staatsorgane gelte dabei im Vorfeld von Wahlen eine Neutralitätspflicht. Der Gesetzgeber habe die Festlegung des maßgeblichen Zeitraums, innerhalb welchem keine Beiträge von Fraktionen in den Amtsblättern vor einer Wahl mehr veröffentlicht werden dürfen, der Entscheidung der Gemeinderäte überlassen. Diese hätten dabei zu berücksichtigen, dass die Gefahr einer relevanten Wahlbeeinflussung umso größer sei, je näher der Wahltag rücke.

Nach Auffassung des baden-württembergischen Innenministeriums und den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände werde ein Zeitraum der sogenannten Karenzzeit von drei Monaten noch für ausreichend erachtet. Darunter liegende Zeiträume würden im Hinblick auf Wahlanfechtungen als risikobehaftet angesehen.

Nach vorherigem einstimmigem Beschluss des Ortschaftsrates Lackendorf votierte auch der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig für eine entsprechende Änderung des Redaktionsstatutes der Gemeinde.

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024

Für die am 09.06.2024 stattfindende Kommunalwahl ist der Gemeindewahlausschuss neu zu bilden. Diesem obliegen die Leitung der Kommunalwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses sowie die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge. Nachdem Bürgermeister Schumacher für den Kreistag kandidiert und somit nicht Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses sein kann, wurden für den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz Herr Andreas Cziep und Frau Dagmar Maier von den Gremien gewählt. Als Beisitzer wurden Herr Hermann Hirt und Herr Bernd Unglaube sowie als stellvertretende Beisitzer Frau Margarita Marte und Herr Hans-Peter Storz gewählt.

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