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Aktuelles

Anmeldung für einen Kindergartenplatz im Kindergartenjahr 2024/2025


Die Gemeindekindergärten und der Martinus-Kindergarten informieren:

Anmeldung für einen Kindergartenplatz im Kindergartenjahr 2024/2025

Zentrale Platzvergabe der Kindergartenplätze in der Gesamtgemeinde Dunningen

In der Gesamtgemeinde werden nun seit 1. März 2023, zusammen mit den beiden Waldkindergärten

in Dunningen und Seedorf, insgesamt 317 Kindergartenplätze für die Betreuung von Kindern im Alter zwischen drei

Jahren bis zum Schuleintritt angeboten. Hierzu zählen die Kindertagesstätten der Gemeinde in den Ortsteilen Dunningen,

Lackendorf und Seedorf, die Waldkindergärten in Dunningen und Seedorf und der kirchliche Martinus-Kindergarten in

Dunningen.

Durch die Einführung der zentralen Platzvergabe erhalten Sie als Eltern durch das entsprechende Anmeldeformular

einen Überblick über alle Einrichtungen der Gemeinde mit allen Betreuungsformen und können Ihren

Betreuungswunsch mitteilen. Angemeldet werden müssen sowohl Kinder, die bereits in einer Krippe

betreut werden als auch Kinder, die im Zeitraum vom 01.08.2024 bis 31.07.2025 drei Jahre alt werden oder älter sind

und noch keine Einrichtung besuchen.

Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage unter www.dunningen.de//de/Unsere-Heimat/Kinder,-Jugend,-

Bildung/Kindergarten. Hier finden Sie auch Informationen über die einzelnen Einrichtungen.

Zusätzlich erhalten die Eltern, deren Kinder im o.g. Zeitraum 3 Jahre alt werden, einen separaten Brief von der Gemeinde-

verwaltung bezüglich der Anmeldung für einen Kindergartenplatz.

Bitte geben Sie bei den Betreuungszeiten einen Erst- und Zweitwunsch an und senden Sie das vollständig ausgefüllte

und unterschriebene Formular bitte bis spätestens 24. März 2024 per E-Mail an kindergartenplatz(at)gemeinde-dunningen.com.

Die jeweilige Einrichtungsleitung setzt sich dann mit Ihnen Ende April in Verbindung. Wir sind alle sehr bemüht im Rahmen

des Möglichen, Ihrem Betreuungswunsch gerecht zu werden, wissen jedoch heute schon, dass nicht alle Wünsche

erfüllt werden können und bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

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