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Aktuelles

Besonders geschützte Sonn- und Feiertage im Frühjahr 2024


In den Monaten März, April und Mai 2024 fallen verschiedene Feiertage an, welche nach dem Gesetz über die Sonntage und Feiertage (FTG) besonders geschützt sind. In der nachfolgenden Aufstellung sind die Unterhaltungen bzw. Veranstaltungen aufgeführt, die gesetzlich unzulässig sind.

(gF = gesetzl. Feiertag; kF = kirchlicher Feiertag)

Gründonnerstag (28.03.2024) kF
Verboten sind:

  • Handlungen, die den Hauptgottesdienst unmittelbar stören;
  • öffentliche Tanzunterhaltungen ab 18:00 Uhr;
  • Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften ab 18:00 Uhr.

Karfreitag (29.03.2024) gF
Verboten sind:

  • störende Arbeiten;
  • Treibjagden;
  • Handlungen, die den Gottesdienst unmittelbar stören;
  • Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge, die den Gottesdienst unmittelbar zu stören;
  • öffentliche Veranstaltungen in Wirtschaftsräumen während des ganzen Tages;
  • sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen ganztägig;
  • öffentliche Tanzunterhaltungen während des ganzen Tages;
  • Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften während des ganzen Tages.

Karsamstag (30.03.2024)
Verboten sind:

  • öffentliche Tanzunterhaltungen bis 20:00 Uhr;
  • Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften bis 20:00 Uhr.

Ostersonntag (31.03.2024)
Verboten sind:

  • störende Arbeiten;
  • Treibjagden;
  • Handlungen, die den Gottesdienst unmittelbar stören;
  • Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge, die den Gottesdienst unmittelbar zu stören;
  • öffentliche Sportveranstaltungen bis 11:00 Uhr;
  • öffentliche Tanzunterhaltungen von 03:00 bis 11:00 Uhr.

Ostermontag (01.04.2024) gF
Verboten sind:

  • störende Arbeiten;
  • Treibjagden;
  • Handlungen, die den Gottesdienst unmittelbar stören;
  • Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge, die den Gottesdienst unmittelbar zu stören;
  • öffentliche Tanzunterhaltungen von 03:00 bis 11:00 Uhr.

Maifeiertag (01.05.2024) gF

Verboten sind:

  • störende Arbeiten;
  • Treibjagden;
  • Handlungen, die den Gottesdienst unmittelbar stören sind in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden zu vermeiden.

Christi Himmelfahrt (09.05.2024) gF

Verboten sind:

  • störende Arbeiten
  • Treibjagden
  • Handlungen, die den Gottesdienst unmittelbar stören
  • Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge, die den Gottesdienst unmittelbar zu stören
  • öffentliche Tanzunterhaltungen von 03:00 bis 11:00 Uhr.

Pfingstsonntag (19.05.2024)

Verboten sind:

  • störende Arbeiten
  • Treibjagden
  • Handlungen, die den Gottesdienst unmittelbar stören
  • Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge, die den Gottesdienst unmittelbar zu stören
  • öffentliche Sportveranstaltungen bis 11:00
  • öffentliche Tanzunterhaltungen von 03:00 bis 11:00 Uhr.

Pfingstmontag (20.05.2024) gF

Verboten sind:

  • störende Arbeiten
  • Treibjagden
  • Handlungen, die den Gottesdienst unmittelbar stören
  • Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge, die den Gottesdienst unmittelbar zu stören
  • öffentliche Tanzunterhaltungen von 03:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Fronleichnam (30.05.2024) gF

Verboten sind:

  • störende Arbeiten
  • Treibjagden
  • Handlungen, die den Gottesdienst unmittelbar stören
  • Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge, die den Gottesdienst unmittelbar zu stören
  • öffentliche Sportveranstaltungen bis 11:00 Uhr
  • öffentliche Tanzunterhaltungen von 03:00 bis 11:00 Uhr.
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