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Aktuelles

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19.02.2024


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19.02.2024

Besichtigung des fit.S-Sportpark

Im Rahmen des Bauvorhabens zur Erweiterung und Aufstockung des Sportvereinszentrums mit Errichtung einer Gaststätte sowie von Stellplätzen in Dunningen-Seedorf, Sportplatzweg 3 erfolgte eine Begehung vor Ort. Das Bauvorhaben wurde dabei vom Vorstand des SV Seedorf e.V., Herrn Jens Wild und der Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Janina Dold, ausführlich dem Gemeinderat vorgestellt. Im Erd- sowie Obergeschoss des bestehenden Gebäudes sollen zusätzliche Fitnessflächen mit über 200 m² und ein Gastraum im Obergeschoss mit knapp 90 m² geschaffen werden. Dafür sollen 10 weitere Stellplätze im südlichen Grundstücksbereich entstehen.

Die Erweiterung soll mit dem Ausbau der Sozialräume, den Büroräumlichkeiten, der Herren-Umkleide und der Bereitstellung von Besprechungsräumen den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Für den Vereinszweck unabdingbar seien dabei ein zentraler Zugang der Geschäftsstelle, ein konkurrenzfähiger Freihantelbetrieb, entsprechende Flächen für die Kinderbetreuung und die Attraktivitätssteigerung durch ein integriertes Vereinsheim. Darüber hinaus diene die Erweiterung nach Angaben der Bauherrenschaft dem Erhalt und der Verbesserung der einmaligen, anerkannten Infrastruktureinrichtung und der Sicherung sowie dem Erhalt von 35 Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Nach dem Bauantragsverfahren sollen nunmehr die Finanzierung und Detailplanung zur Vorbereitung der Baumaßnahme angegangen werden.

Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der berührten Nachbarn im Bebauungsplanverfahren Wohngebiet „Langenfeld“ erfolgten mehrere Fragen, insbesondere zur Baugrunduntersuchung, dem Vorkaufsrecht für ein Grundstück, dem Flächennutzungsplan und den umweltbezogenen Informationen. Bürgermeister Schumacher sicherte eine Prüfung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Einsprüche und die Beteiligung der Betroffenen im weiteren Verfahren zu.

Verlängerung der Vereinbarung zur Beteiligung der Gemeinde Dunningen am dezentralen Jugendkunstschulverbund KREISEL

Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Boos vom Jugendkunstschulverbund KREISEL begrüßen. Dieser besteht als öffentliche Einrichtung im Landkreis Rottweil aus den Städten Rottweil, Schramberg, Oberndorf, Sulz und Dunningen. Die derzeitige öffentlich-rechtliche Vereinbarung läuft zum 31.12.2024 aus.

Nach Vortrag der Referentin habe sich die Jugendkunstschule KREISEL in den letzten zwanzig Jahren als Einrichtung der außerschulischen, ästhetischen Jugendbildung und kompetenter Partner in der qualifizierten Vermittlung künstlerischer Techniken für Kinder und Jugendliche gut etabliert und sei aus dem städtischen Bildungsangebot neben Musikschulen und Vereinen, anderen außerschulischen Bildungsträgern und der offenen Jugendarbeit nicht mehr wegzudenken. Den laufenden Veränderungen in der Bildungs- und Schullandschaft begegne die Jugendkunstschule mit hoher Flexibilität und sei somit ein verlässlicher Partner für Bildungskooperationen mit Schulen, Jugendreferaten sowie Träger für Integration und Mehrgenerationenarbeit.

Die Lenkungsgruppe habe sich nunmehr darauf verständigt, eine Laufzeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über 10 Jahre abzuschließen, das bisherige Kurskontingent auf 36 Jahreskurse anzuheben und die Höhe der Kursgebühr zunächst unverändert bei 28,00 Euro im Monat zu belassen. Die Geschäftsabwicklung am Standort Dunningen erfolge weiterhin über das Kommunale Jugendreferat. Der Landkreis Rottweil werde seinen Zuschuss auf die Hälfte des gemeinsamen Zuschusses der Kommunen anheben und liege dann bei 35.000,00 Euro. Nachdem sich die Stadt Rottweil künftig für eine kommunale Beteiligung im gleichen Umfang wie die Stadt Schramberg ausgesprochen habe (Erhöhung von 12,5 % auf 22,22 %) ergebe sich für Dunningen eine verringerte Beteiligung von bisher 12,5% auf 11,11%.

Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und votierte einstimmig für die auf zehn Jahre befristete (01.01.2025 bis 31.12.2034) öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Oberndorf am Neckar, Schramberg, Rottweil, Sulz sowie der Gemeinde Dunningen und der damit verbundenen Budgeterhöhung für die Jugendkunstschule KREISEL auf einen Gesamtbetrag von 7.610,35 Euro (Kommunenzuschuss und Verwaltungskostenpauschale) ab dem Haushaltsjahr 2025. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Lenkungsgruppe der Jugendkunstschule eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Trägerschaft der Jugendkunstschule im Landkreis Rottweil „Kreisel“ ab 01.01.2025 für die Laufzeit von 10 Jahren mit den entsprechenden Eckdaten im ersten Quartal 2024 auszuarbeiten und abzuschließen.

Änderung des Vertrags über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens St. Martinus Dunningen

Nach den Ausführungen der Verwaltung sei der aktuelle Vertrag über den Betrieb und die Förderung des katholischen Kindergartens St. Martinus Dunningen entsprechend dem zwischen den kommunalen Landesverbänden und Kirchenleitungen ausgearbeiteten Mustervertrag und in Abstimmung mit der Kirchengemeinde am 13.09.2010 vom Gemeinderat beschlossen worden. Nunmehr bestehe aufgrund der bereits erörterten Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Änderungsbedarf wegen fehlender Kindergartenplätze, dem nach der bereits durch Architekt Harald Ganter vorgestellten Planung im Kindergarten St. Martinus Dunningen durch den Gebäudeanbau für eine fünfte Gruppe für die Ü3-Betreuung mit maximal 25 Plätzen zu Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro brutto begegnet werden solle. Dabei zeigte sich die bürgerliche Gemeinde mit einer Kostenübernahme zu 100% einverstanden und die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage den Vertrag über den Betrieb und die Förderung des katholischen Kindergartens St. Martinus Dunningen entsprechend zu aktualisieren und dem Gemeinderat zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.

Der so ausgearbeitete Vertrag berücksichtige, so die Verwaltung, die entsprechende Investitionskostenübernahme der Gemeinde für die Unterbringung einer dritten Kindergartengruppe im Ü3-Bereich. Daneben sei in den Vertragsentwurf neben einer vereinfachenden Regelung zur Betriebskostenbeteiligung eine Erhöhung für die Unterhaltung der Außenanlagen einschließlich der Spielgeräte einbezogen worden.

Nach kurzer Beratung sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Änderung des Vertrags über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens St. Martinus Dunningen aus.

Erweiterung des Backhauses Seedorf – Vorstellung der Maßnahme, Beschluss zur Einreichung des Bauantrags und des Förderantrags sowie Ausschreibungsbeschluss

Nachdem die Gemeinde den kommunalen Backhausbetrieb eingestellt hatte konnte nur durch die Gründung des Backhausvereins der Weiterbetrieb gesichert werden. Der Gemeinderat hatte seinerzeit beschlossen, dass sich die Gemeinde im Falle eines Weiterbetriebs für das Gebäude zuständig zeichnet. Der als gemeinnützig anerkannte und ehrenamtlich betriebene Verein ist zwischenzeitlich eine Säule und fester Bestandteil des Dorfes, der Gemeinde und der Region geworden. So werden beispielsweise in Backkursen den Teilnehmern die Brotbackkunst vermittelt, Kooperationen mit örtlichen Vereinen gebildet und gemeinsame Aktionen wie die Holzaufbereitung durchgeführt.

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse in der Backstube sind viele Kurstermine notwendig und es könnten nicht alle Interessenten berücksichtigt werden. Die Durchführung von Backkursen und damit die Gewinnung neuer Mitglieder ist jedoch für den Verein von existenzieller Bedeutung. Nach der Stilllegung einer Viehwaage ist nun der Backhausanbau frei geworden, in dem für den Backhausverein ein Schulungs- und Veranstaltungsraum geschaffen werden kann. Damit kann die Anzahl der Backkursteilnehmer bei laufendem Backbetrieb mehr als verdoppelt werden und es sind Kurse möglich, die mehr Platz benötigen. Die Vielzahl der Angebote kann dabei zum Bestand des Backhausvereines und damit dem Vereinsziel, dem Erhalt der „Deutschen Brotkultur“ beitragen.

Architekt Harald Ganter stellte den Entwurf für die Erweiterung des Backhauses vor und erläuterte diesen sowie die Kostenberechnung. Im geplanten Anbau seien ein Schulungs- und Veranstaltungsraum, barrierefreies WC und Zugangsrampe sowie eine direkte Anbindung vom vorhandenen Windfang zur Backstube und zum Lager vorgesehen. Der eingeschossige Anbau solle in Holzbauweise mit extensiver Dachbegrünung erfolgen. Die Gesamtkosten würden sich dabei auf 297.500,00 Euro brutto belaufen. Das Projekt sei grundsätzlich im Rahmen des LEADER-Programms mit einer Förderquote von 40% förderfähig.

Die vorgestellte Planung wurde vom Gremium begrüßt. Nach einstimmigem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den Bauantrag einzureichen und ermächtigt, ohne erneute Beratung das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des ersten Projektaufrufs der neuen LEADER-Förderperiode einen Förderantrag einzureichen und im Falle des Erhalts eines Förderbescheids ermächtigt, die Maßnahme unverzüglich auszuschreiben.

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024

Für die am 09.06.2024 stattfindende Kommunalwahl ist der Gemeindewahlausschuss neu zu bilden. Diesem obliegen die Leitung der Kommunalwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses sowie die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge. Nachdem Bürgermeister Schumacher für den Kreistag kandidiert und somit nicht Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses sein kann, wurden für den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz Herr Andreas Cziep und Frau Dagmar Maier vom Gremium gewählt. Als Beisitzer wurden Herr Hermann Hirt und Herr Bernd Unglaube sowie als stellvertretende Beisitzer Frau Annette Schmidt und Herr Hans-Peter Storz gewählt. Die Zustimmung des Ortschaftsrates Lackendorf lag bereits vor.

Neubau eines Bauhofs - Vergabebeschlüsse

Ohne weitere Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Vergaben an die jeweils wirtschaftlichsten Angebote:

  • Erd- und Entwässerungsarbeiten an die Fa. Gebr. Bantle aus Bösingen zum Angebotspreis von 234.211,31 Euro brutto
  • Rohbauarbeiten an die Fa. Rosenberger Bau aus Villingen zum Angebotspreis von 333.669,47 Euro brutto
  • Zimmer- und Holzbauarbeiten an die Fa. Moosmann aus Hardt zum Angebotspreis von 556.479,11 Euro brutto.

Annahme von Spenden

Eine Geldspende in Höhe von 600,00 Euro und für die Unterstützung der Jugendarbeit wurde angenommen.

Baugesuche

Zu folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:

·         Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens in Dunningen, Flst.-Nr. 6339 und 6363

·         Neubau eines 6-Familienhauses in Dunningen, Schramberger Straße 4

·         Einbau einer Dachgaube in das bestehende Gebäude und Anbau eines Balkons mit Wendeltreppe in Dunningen-Seedorf, Heiligenbronner Straße 54

·         Erweiterung und Aufstockung des Sportvereinszentrums, Errichtung einer Gaststätte und Errichtung von Stellplätzen in Dunningen-Seedorf, Sportplatzweg 3

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch

Die Gemeinde Dunningen hat für das Berichtsjahr 2022 einen Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg für insgesamt 28 Liegenschaften herausgegeben. Darin enthalten sind beispielsweise Kennwerte für den Gebäude-Energieverbrauch pro m², den Wasserversorgungs-Stromverbrauch pro m³ oder den Straßenbeleuchtungs-Energieverbrauch pro km die mit den Durchschnittsverbräuchen in Baden-Württemberg, dem Landkreis und der einwohnerbezogenen Größenklasse verglichen werden können.

Haushaltsplan

Der Prüfungsbericht zum Haushaltsplan ist eingegangen. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben.

Anfragen

Eine Anfrage wurde gestellt zu einem turnusmäßigen Tagungsort für Gemeinderatssitzungen im Ortsteil Seedorf.

Verleihung der Bürgermedaille an Herrn Karl-Heinz Werner

Bürgermeister Schumacher führte aus, dass Herr Karl-Heinz Werner sich in seiner jahrzehntelangen, ehrenamtlichen Tätigkeit in hervorragender und selbstloser Weise für die Belange des Sportverein Seedorf, insbesondere in der Jugendarbeit sowie der Jugendförderung eingesetzt habe. Hier seien insbesondere die Neustrukturierung der Jugendarbeit und der Vereinsaufgaben zu nennen. Herr Werner sei Initiator, Ideengeber und treibende Kraft an vorderster Stelle des Vereins gewesen und habe sich dabei auf Terrain gewagt welches arbeitsintensiv und risikoreich zugleich gewesen sei wie die Gründung des fit.S Sportpark. Von der Idee überzeugten Personen, wie Karl-Heinz Werner sei es zu verdanken, dass sich das fit.S zu einem absoluten Erfolgsmodell entwickelt habe, worauf der Sportverein aber auch die gesamte Gemeinde stolz sein könne.

Auch in der Raupenzunft Seedorf sei Karl-Heinz Werner an verantwortungsvoller Stelle seit seinem Vereinseintritt im Jahre 1972 aktiv gewesen und für seine Verdienste, sei es im Komitee, im Elferrat oder im Vergnügungsausschuss 2002 zum aktiven Ehrenmitglied ernannt worden. Darüber hinaus sei Herr Werner im Jahre 1971 Gründungsmitglied der Jugendvereinigung Seedorf und dort bis 1974 als Sprecher tätig gewesen. Im Vereinsring Seedorf habe er die Vereine mit Leidenschaft und Hilfsbereitschaft gleichermaßen vertreten und sei hierbei stets auf Ausgleich bedacht gewesen. Sein Einsatz zum Wohle der Vereine sei stets überzeugend gewesen.

Nach § 2 Abs. 1 der Ehrenordnung der Gemeinde Dunningen werde die Bürgermedaille an Personen verliehen, die mit ihren Leistungen insbesondere auf kulturellem, sozialem, wirtschaftlichem und kommunalpolitischem Gebiet in hervorragender Weise der Gemeinde Dunningen und ihrer Bürgerschaft gedient oder außergewöhnlichen Bürgersinn bewiesen hätten. Diese Voraussetzungen lägen bei Karl-Heinz Werner aus Sicht der Verwaltung vor.

Der Geehrte erhielt sodann die Bürgermedaille und ein Präsent sowie seine Frau einen Blumenstrauß überreicht.

Bild Ehrung von Karl-Heinz Werner mit Gattin und BGM Peter Schumacher

Verleichung der Bürgermedaille an Herrn Karl-Heinz Werner

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