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Aktuelles

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.01.2024


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.01.2024

Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zum Denkmal für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung auf dem Friedhof Dunningen, der Aufnahme der bestehenden drei Windkraftanlagen in die Vorrangflächen der Regionalplanung und zur Beheizung des Schulgebäudes D während der Weihnachtsferien.

Implementierung von „demoSlam“ – Format für Verständigung“ in der Gemeinde Dunningen – Vorstellung des Projekts

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Frau Yvonne Hägle begrüßen. Diese skizzierte das Format für Verständigung „demoSlam“. Dabei handle es sich um ein Diskussionsformat, welches Menschen mit unterschiedlichen Meinungen durch Überzeugen und Verstehen üben zusammen bringe anstatt sie in Lager zu spalten. Der Ablauf sehe zunächst einen Verständigungsworkshop, dann die Präsentation der Ergebnisse vor dem Publikum und schließlich den Austausch mit dem Publikum vor. Es solle eine offene und wertschätzende Auseinandersetzung mit vielfältigen Perspektiven ermöglicht und so ein Mosaik der verschiedenen Meinungen der Gesellschaft sichtbar und aushaltbar gemacht werden. Dunningen fungiere dabei als Partnerkommune für „demoSlam“.

Der Gemeinderat nahm die Vorstellung der Referentin zur Kenntnis.

Beteiligungsprozess „Dritter Ort Dunningen“ – Vorstellung des Projekts und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Das Projekt wurde von Frau Serrano Barrero vom Jugendreferat präsentiert. Nachdem der Schulhof der Eschachschule in Dunningen neben seiner originären Zweckbestimmung als Aufenthalts-, Bewegungs- und Spielgelände unter anderem noch für verschiedene Festivitäten genutzt werde, jedoch dieser weiteres Potenzial für die umliegenden Bildungsakteure wie Schulzentrum, Kindergarten, Jugendkunstschule, Jugendreferat, Musikschule oder Dunninger Forum biete, solle der Platz im öffentlichen Raum sichtbar werden. Dabei sei geplant, einen „dritten Ort“ entstehen zu lassen, der Raum für Bildung, Kultur und Begegnung biete. Der Begriff „dritter Ort“ werde in der Soziologie als Ort der Gemeinschaft beschrieben. Der momentan wenige Sitzmöglichkeiten und keine Schattenflächen bietende Platz solle in einem breiten Bündnis gemeinsam gestaltet werden. Dabei sollen sogenannte Hutträger wie Bürgermeister, Vertreter bzw. Vertreterinnen des Gemeinderates, Ortsbauamt und Jugendreferat die Verantwortung und Umsetzung dieses Prozesses übernehmen. In einer Steuerungsgruppe mit Hutträgern, Schule, Kindergarten, Bücherei, Seniorenbeauftragte, Musikschule, Jugendvereinigung Dunningen, Vereinsring, Dunninger Forum und NaBu als Multiplikatoren sollen die Beteiligungsaktionen im Aktionszeitraum konzipiert werden.

Neben den im diesjährigen Haushalt eingestellten Eigenmitteln in Höhe von 10.000,00 Euro sollen zur Unterstützung des Beteiligungsprozesses und des Aktionszeitraums Drittmittel eingeworben werden. Es sei vorgesehen, die Planungs- und Umsetzungsschritte, die sich aus den Ergebnissen des Prozesses ergeben, zur weiteren Beratung und Beschlussfassung im kommenden Herbst dem Gremium vorzustellen.

Die Grundkonzeption zum Beteiligungsprozess „Dritter Ort Dunningen“ unter Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel wurde einstimmig verabschiedet und der Einwerbung von Fördermitteln, die den Beteiligungsprozess und den Aktionszeitraum unterstützen, zugestimmt. Die Funktion der Hutträger werden seitens des Gemeinderats Herr Wolfgang Gerst und Herr Andreas Wilbs übernehmen.

Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg, Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ – Vorstellung des Planentwurfs durch den Regionalverband

Herr Verbandsdirektor Herzberg vom Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg erläuterte den Planentwurf, welchen die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg in der Sitzung am 1. Dezember 2023 beschlossen hat.

Das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land setze sich dabei zum Ziel, die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie zu fördern. Das Land Baden-Württemberg stelle die Umsetzung der Bundesvorgabe über das Windenergieflächenbedarfsgesetz über die Festlegung regionaler Teilflächenziele für die Träger der Regionalplanung sicher. Zur Erreichung des Flächenbeitragswerts von 1,8 % der Landesfläche sollen die 12 Planungsregionen gleichermaßen beitragen. Bezogen auf die Regionsfläche seien in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg als Mindestvorgabe demnach 4.552 ha für die Windenergienutzung festzulegen. Dabei sei vom Regionalverband ein gesamträumliches Planungskonzept unter Verwendung entsprechender Auswahlkriterien zu erstellen und mit den Nachbarregionen abzustimmen. Auf dieser Basis sei eine flächendeckende Überprüfung des gesamten Planungsraumes auf geeignete und nicht geeignete Standorte unter umfassender Prüfung aller berührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorgenommen worden. Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgte in mehreren Stufen im Wege der Abschichtung bis zur abschließenden Planungsentscheidung (Trichtermethodik). Anhand dieser Auswahlmethodik seien die nach Windatlas Baden-Württemberg 2019 für die Windenergienutzung geeigneten und regionalbedeutsamen Suchräume ermittelt worden. Die Umsetzung der bundes- bzw. landesweiten Mindestvorgabe sei dabei in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg vor dem Hintergrund eines im landesweitern Vergleich gering vorhandenen Flächenpotenzials von windhöffigen Bereichen und der räumlich ungleichmäßigen Verteilung von für die Windenergienutzung geeigneten Gebieten zu sehen.

Regionalplan_Windkraft

Vorranggebiete im Planentwurf

In der Gemeinde Dunningen seien die beiden Bereiche Globen/Steinforren an der Gemarkungsgrenze Seedorf/Bösingen mit insgesamt 174,8 ha und Schlurrainwald/Laubenlindenwald mit 272 ha als Vorrangflächen ausgewiesen. Die Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange solle in einer der kommenden Sitzungen beschlossen werden. Dabei sei lediglich über die Ausweisung der geplanten Vorrangflächen für Windkraftanlagen, nicht jedoch über die Umsetzung einzelner Maßnahmen zu entscheiden. Der Satzungsbeschluss des Regionalverbandes sei für September 2025 vorgesehen.

Nach erfolgter Diskussion nahm der Gemeinderat die Vorstellung des Planentwurfs zur Kenntnis.

Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) durch die Feuerwehr Dunningen -Vergabebeschluss

Der Gemeinderat beschloss nach vorherigem einstimmigen Votum des Ortschaftsrates Lackendorf ebenfalls einstimmig, den Auftrag zur Lieferung zweier Mittleren Löschfahrzeuge (MLT) im Rahmen des Los 1 an die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH zum Gesamtangebotspreis in Höhe von 704.200,00 Euro netto bzw. 837.998,00 Euro brutto zu vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, Los 2 zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben.

Die Lieferleistung war im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben worden. Los 1 bestand aus der Lieferung von zwei Fahrzeugen sowie der feuerwehrtechnischen Aufbauten für Mittlere Löschfahrzeuge (MLF) zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 31.03.2026. Mit Los 2 soll die Lieferung von zwei feuerwehrtechnischen Beladungen für Mittlere Löschfahrzeuge (MLF) auf Anforderung, frühestens jedoch ab dem 01.07.2025 erfolgen. Für Los 1 wurden dabei zwei Angebote abgegeben. Dabei wurde empfohlen, den Zuschlag auf die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH zu erteilen.

Nach Angaben von Bürgermeister Peter Schumacher stehen in der mittelfristigen Finanzplanung für die Anschaffung beider Fahrzeuge in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung. Aus der Fachförderung auf Grundlage der VwVZ-Feu erhalte die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 136.000 Euro. Zusätzlich erforderliche Mittel sollen im kommenden Haushalt bereitgestellt werden.

Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln nach der VwV-Ausgleichstock

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.07.2017 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Kindergartenneubau auf dem Flurstück 100 in Seedorf zu erstellen. Danach ist ein Architektenwettbewerb durchgeführt und dem Architekturbüro MGF Architekten GmbH aus Stuttgart die Architekturleistung und den Landschaftsplanern Wiedemann und Partner aus Stuttgart die Planung der Freianlagen für das neue Kindergartengebäude Seedorf übertragen worden. Nach Prüfung einer alternativen Modulbauweise für einen 6 gruppigen Kindergarten ist das Architekturbüro beauftragt worden, die Pläne für den verkleinerten Neubau für die Beantragung der Baugenehmigung als auch die Beantragung der Zuwendung nach dem Ausgleichstock zu fertigen. Die Vorstellung der Planung ist in der Sitzung des Gemeinderates am 11.09.2023 erfolgt.

Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024 am 11.12.2023 hat der Gemeinderat den Neubau Kindergartens in Seedorf beschlossen. Hierfür ist die erste Investitionsrate in Höhe von 3 Mio. Euro im Jahr 2024 zur Verfügung gestellt worden. Die Einnahmen aus dem voraussichtlichen Zuwendungsbescheid über Mittel aus dem Ausgleichstock sind im Haushaltsplan 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung unter den Jahren 2025 und 2026 hälftig veranschlagt. Den Abruf der Mittel erfolgt nach Baufortschritt.

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat einstimmig beauftragt, den Förderantrag aus dem Ausgleichstock in Höhe von 800.000,00 Euro für den Neubau des Kindergartens in Seedorf mit sechs Ü3 Gruppen zu stellen.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Ausfallhaftung der Gemeinde

Die Ausfallhaftung der Gemeinde für private Baudarlehen bei der L-Bank beträgt zum 01.01.2024 ein Drittel des Betrages von 339.593,07 Euro und beläuft sich damit auf 113.197,69 Euro.

Neubau des Bauhofs

Die Kosten für die Lüftungsanlage beim Neubau des Bauhofs werden auf ca. 33.000,00 Euro beziffert.

Gedenkfeier am 27.01.2024

Für die Opfer des Nationalsozialismus findet am 27.01.2024 eine Gedenkfeier auf dem Friedhof in Dunningen beim neu errichteten Denkmal statt.

Anfragen

Eine Anfrage wurde gestellt zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

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