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Änderungen ab Januar 2024


Änderung ab Januar 2024

Ihr Ausweis- und Passwessen sowie bei den Fischereischeinen kommt es zu folgenden Änderungen:

Abschaffung des Kinderreisepasses

Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können noch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Grund dafür ist unter anderem, dass die Kinderpässe, insbesondere die Verlängerung, von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert werden.

Mit der Abschaffung, wird auch künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Weitere Informationen zur Abschaffung und zur Beantragung von Dokumenten für Minderjährigen, finden Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Erhöhung der Gebühren

Die Gebühren des Reisepasses über 24 Jahren werden ebenfalls zum 01. Januar 2024 von 60,00 Euro auf 70,00 Euro erhöht.

Erhöhung der Fischereiabgaben

Die Fischereiabgabe beläuft sich aktuell auf 8,00 Euro im Jahr. Durch eine Änderung des Paragraphen 12 der Landesfischverordnung wird die Fischereiabgabe vom Gesetzgeber ab dem 01. Januar 2024 auf 12,00 Euro erhöht.

Wir bitten um Beachtung!

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