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Aktuelles

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 11.12.2023


Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zu verschiedenen Positionen des Haushaltsplans, zur Nachfrage nach Bauplätzen, zum Dienstfahrzeug für den Bürgermeister und der Beteiligung der Gemeinde an den Investitionskosten der Stadt Rottweil zur Sanierung und Erweiterung der Schulen.

Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl, 2. Erweiterung“ - Aufstellungsbeschluss

Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christ vom Büro BIT begrüßen.

Nach den Ausführungen des Fachingenieurs plane der Sportverein Seedorf seit längerer Zeit zur Abrundung und Erweiterung des sportlichen Angebots eine Freiluftsporthalle, welche durch ihre Überdachung einen vor äußeren Witterungseinflüssen geschützten Sportbetrieb ermöglicht. Gegenstand der Planung sei daher die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Sondergebiet. Der Planbereich grenze im Nordosten an die vorhandene Parkplatzanlage des Sportplatzes Seedorf an. Südlich befinde sich die Kreisstraße K 5529 Seedorf-Sulgen. Die Geltungsbereichsfläche weise eine Größe von ca. 0,75 ha auf, die sich überwiegend innerhalb kommunaler Waldflächen befinde und. im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ein Waldumwandlungsverfahren erforderlich mache. Der Waldverlust müsse voraussichtlich durch eine entsprechende Kompensation an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans werde in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Rottweil im Regelverfahren mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt. Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn als Waldfläche dargestellt sei, müsse der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren punktuell durch die Verwaltungsgemeinschaft geändert werden.

Nach ausführlicher Beratung, insbesondere über die erforderliche Waldumwandlung, beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, den Bebauungsplan „Sportplatz Lausbühl, 2. Erweiterung“ im Regelverfahren einschließlich eines Umweltberichtes aufzustellen, den Vorentwurf dieses Bebauungsplanes festzustellen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach Vorliegen des Entwurfs des Umweltberichtes durchzuführen.

Lageplan vom 11.12.2023 Sportplatz Lausbühl

Bebauungsplan „Langenfeld“ - Aufstellungsbeschluss

Der anwesende Fachingenieur, Herr Christ, informierte darüber, dass das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Deckung von kurzfristigem Wohnbedarf im Ortsteil Seedorf diene. Dabei trete die Firma Glatthaar Bau Grund GmbH als Erschließungsträger auf und werde mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag abschließen mit der Maßgabe, dass sämtliche Kosten zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen vom Erschließungsträger übernommen werden. Der ausgewiesene Planungsraum befinde sich westlich der Freudenstädter Straße (L 422) und südlich des bestehenden Wohngebiets „Hochwiese“ und grenze somit direkt an die bestehende Wohnbebauung an. Westlich und südlich des Plangebiets würden landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. Das Gebiet könne über die bestehenden Erschließungsstraßen „Schafhaus“ und „Heubergstraße“ erreicht werden. Das Grundstück befinde sich noch in Privateigentum und solle nun aufgrund der konkreten Bedarfsanmeldung einem entsprechenden Planungsrecht zugeführt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans werde in Abstimmung mit dem Baurechtsamt des Landratsamts Rottweil im Regelverfahren mit allen planungsrechtlich notwendigen Verfahrensschritten durchgeführt. Innerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen-Eschbronn sei das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im östlichen Bereich seien derzeit noch ca. 2.000 m² als landwirtschaftlich genutzte Flächen dargestellt. Dieser Bereich werde im Flächennutzungsplan punktuell im Parallelverfahren geändert. Mit einem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sei voraussichtlich bis Ende des kommenden Jahres zu rechnen.

Das Gremium beschloss nach erfolgter Beratung einstimmig, den Bebauungsplan „Langenfeld“ im Regelverfahren einschließlich eines Umweltberichtes aufzustellen, den Vorentwurf dieses Bebauungsplanes sowie die örtlichen Bauvorschriften festzustellen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Benachrichtigung der Behörden jeweils durchzuführen.

Lageplan vom 11.12.2023 Bebauungsplan Langenfeld

Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“ und Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb „Energie-Wasser“

Nach der Vorberatung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2024 in einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates Dunningen und des Ortschaftsrates Lackendorf am 20.11.2023 hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne 2024 jeweils mehrheitlich festgestellt. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2024 – 2027 wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Im Ergebnishaushalt ergaben sich u.a. folgende Änderungen in Bezug zu den Vorberatungen:

Erträge:

Mehrerträge bei Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen, Zuwendung für Förderung durch Bundesagentur für Arbeit bei Berufsförderung im Kindergarten Dunningen als auch Seedorf mit jeweils 14.000 Euro

Mindererträge Schullastenausgleich aufgrund tatsächlicher Schülerzahlen (anstatt 401 Schüler 396 -6.560 Euro)

Mehrerträge Auflösung von Zuweisungen und Beiträge (+ 62.000 Euro)

Aufwendungen:

Mehraufwendungen Abschreibungen (+ 68.080 Euro)

Wenigeraufwendungen bei Transferaufwendungen (Umlage an ZV Abwasser-reinigung Eschachtal – 18.000 Euro)

Mehraufwendung sonstige ordentliche Aufwendungen (Steuerung Organisation + 4.000 Euro)

Das veranschlagte ordentliche Ergebnis verringert sich in der Summe um 29.350 Euro von bisher – 195.816 Euro auf nunmehr – 166.466 Euro.

Im Finanzhaushaushalt ergaben sich folgende Änderungen seit der Vorberatung:

112410 Rathaus Dunningen Betriebs- und Geschäftsaufwendungen Laptop und Kamera gr. Sitzungssaal – 5.000 Euro

365002 Kindergarten Lackendorf Betriebs- und Geschäftsaufwendungen PC- 1.000 Euro

541000 Radwegverbindung und Brückenerneuerung Locherhof, spätere Bauausführung, Jahr verändert -> 2025 (- 407.000 Euro)

537000 Abfallbeseitigung, Erddeponie Wannenrain nicht im Finanzhaushalt sondern als Rückstellung in der Bilanz geplant (- 15.000 Euro)

Mittlerweile nach Fertigstellung des Haushaltsplanes wurde der Kämmerei mitgeteilt, dass der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Seedorf-Waldmössingen im Jahr 2024 eine Vermögensumlage von 70.600 Euro anfordern wird. Dieser Betrag ist bisher nicht im Finanzhaushalt berücksichtigt.

Entwicklung der Verbindlichkeiten

Der Haushaltsplan 2024 beinhaltet keine Darlehensaufnahme.

In der mittelfristigen Finanzplanung ist für das Jahr 2025 und 2026 Darlehensaufnahmen in Höhe von 3,7 Mio. 700.000 Euro und 1,5 Mio Euro geplant.

Im Haushaltsjahr 2024 werden 16.500 Euro planmäßig getilgt.

In den Jahren 2024 bis 2027 werden aller Voraussicht nach 319.400 Euro getilgt (2024: 16.500 Euro, 2025: 4.100 Euro; 2026: 139.800 Euro; 2027: 159.000 Euro).


Gemeinden Eigenbetrieb der Gemeinden
Summe

Landkreis Rottweil

(31.12.2022)
97,00 Euro 824,00 Euro 921,00 Euro

Land Baden-Württemberg

(31.12.2022)
506,00 Euro 674,00 Euro 1.180,00 Euro

Gemeinde Dunningen

(31.12.2022)
38,00 Euro 65,26 Euro 103,26 Euro

Gemeinde Dunningen

(31.12.2023)
30,22 Euro 57,63 Euro 87,85 Euro

Gemeinde Dunningen

(31.12.2024)
27,23 Euro 179,39 Euro 206,62 Euro

Eigenbetrieb „Seniorenzentrum“

Erfolgsplan 2024

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat Erträge i. H. v. 350.100 Euro und Aufwendungen i. H. v. 556.190 Euro. Er weist einen Jahresfehlbetrag von 206.090 Euro aus.

Liquiditätsplan 2024

Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit von -175.890 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen beträgt Null, der Plan beinhaltet keine Investitionen.

Der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss beträgt 175.890 Euro, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von Null Euro ergibt.

Im Jahr 2024 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen.

Nach Abzug der Tilgungen von 9.000 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2024  9.000 Euro; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1,35 Euro.

Eigenbetrieb Energie-Wasser“

Beim Eigenbetrieb Energie-Wasser ergaben sich Änderungen zu den Daten der Vorberatung:

beim Bereich Wasser

Aufwendungen bei Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens (-5.000 Euro falsche Summe in der Tabelle)

den Zinsaufwendungen in den Folgejahren 2025

Investiv bei der Kreditaufnahme -5.000 Euro

Beim Bereich Energie:

Besondere Verw. Und Betriebsaufwendungen (- 47.700 Euro)

Aufwendungen bei den Zinsen in den Folgejahren 2025 ff  

Investiv bei der Kreditaufnahme - 47.700 Euro                                                                                                                                                                                                                                                          

Erfolgsplan 2024 Sparte „Wasser“

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Wasser“ hat Erträge in Höhe von 721.100 Euro und Aufwendungen in Höhe von 715.500 Euro. Er weist einen Gewinn in Höhe von 5.600 Euro (Vorjahr: - 400 Euro) aus.

Liquiditätsplan 2024 Sparte „Wasser“

Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 84.300 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -614.200 Euro.

Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf beträgt 529.900 Euro, der durch einen veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss von 529.900 Euro ausgeglichen wird, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungs-mittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von 0 Euro ergibt.

Erfolgsplan 2024 Sparte „Energie“

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes „Energie“ hat Erträge in Höhe von 512.650 Euro und Aufwendungen in Höhe von 505.200 Euro. Er weist einen Gewinn in Höhe von 7.450 Euro (Vorjahr – 5.950 Euro) aus.

Liquiditätsplan 2024 Sparte „Energie“

Der Liquiditätsplan weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit von 110.150 Euro aus. Der veranschlagte Finanzierungs-mittelbedarf aus Investitionen beträgt -400.000 Euro.

Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf von -289.850 Euro wird durch den veranschlagten Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 289.850 Euro gedeckt, so dass sich eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres von 0 Euro ergibt.

Im Jahr 2024 sind Kreditaufnahmen im Bereich Energie von 341.350 Euro und im Bereich Wasser in Höhe von 524.100 Euro vorgesehen. Nach Abzug der Tilgungen von 40.900 Euro beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2024  1.184.680,12 Euro, davon 217.170 Euro Inneres Darlehen von Gemeinde an Eigenbetrieb Energie - Wasser; dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 178,04 Euro.

Baugesuche

Dem Baugesuch zum Anbau eines Büro-Containers im EG an die bestehende Produktionshalle und Einbau eines neuen Fensterelementes im Bestand in Dunningen-Seedorf, Unterbergenweg 10 wurde einstimmig und dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Holzbauweise mit Doppelgarage, Schuppen und Einliegerwohnung in Dunningen-Lackendorf, Kniebisstraße 10 mehrheitlich das Einvernehmen erteilt während die Errichtung einer Werbeanlage in Dunningen, Schramberger Straße 54 auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig abgelehnt wurde.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Eilentscheidung des Bürgermeisters

Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Zuschlag für die Gaslieferung 2024 per Eilentscheidung an die Stadtwerke Schramberg zu einem Arbeitspreis von 5,20 Cent netto vergeben. Die Gesamtkosten betragen für die geschätzte Liefermenge ca. 142.000,00 Euro.

Änderung Landesbauordnung

Die Landesbauordnung wurde unter anderem dahingehend geändert, dass die Eingangsbestätigung im Kenntnisgabeverfahren künftig durch die Baurechtsbehörde erfolgt und eine Nachbarbeteiligung nur noch bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde durchzuführen ist.

Personalangelegenheiten

Ab dem 01.03.2024 wird Herr Andreas Cziep die Leitung des Hauptamtes bei der Gemeinde Dunningen übernehmen.

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zur Raumtemperatur und den Energiekosten der Beleuchtungselemente in der Wehle-Halle sowie zur Veröffentlichung der Anmietung kommunaler Dachflächen.

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