Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats aund des Ortschaftsrats Lackendorf vom 20.11.2023
Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 20.11.2023
Einwohnerfragestunde
Eine Anfrage wurde gestellt zum Standort des Kindergartens in Lackendorf.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 – Vorberatung des forstlichen Betriebsplans
Zur Beratung des forstlichen Betriebsplans 2024 konnte Bürgermeister Schumacher den Forstamtsleiter, Herrn Kapahnke, begrüßen.
Der Forstamtsleiter schilderte zunächst die forstbetriebliche Situation 2023 und die Sachlage beim Holzeinschlag der Gemeinde Dunningen. Insgesamt habe man in diesem Jahr auf einen stark verunsicherten Holzmarkt getroffen. Der Preis für Nadel-Stammholz sei im 3. Quartal erstmals unter 100,00 Euro/Festmeter im Leitsortiment gefallen. Auch die Nachfrage nach Paletten und Industrieholz sei schwach gewesen während beim Brennholz eine lokal unterschiedliche Nachfrage festzustellen gewesen sei. Der Holzeinschlag in der Gemeinde Dunningen habe sich 2023 auf 6.203 Festmeter planmäßige Nutzung und 2.881 Festmeter zufällige, also durch Insekten, Dürre oder Sturm verursachte Nutzung belaufen. Bei einem Einschlagsvollzug von voraussichtlich ca. 80% werde das geplante Betriebsergebnis nicht erreicht.
Herr Kapahnke führte anschließend zum forstlichen Betriebsplan 2024 aus, dass es Ziel sei, das Preisniveau im Leitpreis wieder dreistellig werden zu lassen. Dabei seien die Witterungsbedingungen, die Waldschutzsituation und die allgemeine Wirtschaftslage zu berücksichtigen. Für den Holzeinschlag 2024 werde für rund 13.450 Festmeter ein Durchschnittspreis von rund 74,64 Euro erwartet. Daraufhin wurden Einzelpositionen des Plans erläutert. Bei den Forstkultur- und Pflegemaßnahmen seien der Anbau von 1.900 Spitzahorn, 1.000 Buchen, 800 Eichen, 400 Erlen und 400 Kirschen bei Aufwendungen einschließlich der Kultursicherung in Höhe von 33.000,00 Euro geplant. Für die Jungbestandspflege seien 27.700,00 Euro vorgesehen. Für die Wildschadensverhütung seien 32.400,00 Euro, die Borkenkäferbekämpfung 10.800,00 Euro und die Wegeunterhaltung 86.400,00 Euro veranschlagt. Stelle man die Einnahmen den Ausgaben gegenüber sei von einem Ergebnis von 176.300,00 Euro auszugehen.
Nach kurzer Beratung wurde der forstliche Betriebsplan 2024 einstimmig von den beiden Gremien verabschiedet.
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Wie jedes Jahr überprüft die Verwaltung die Gebührenhaushalte
Kalkulation des Wärmepreises
Für die Kalkulation des Wärmepreises wurden die Planansätze für das Haushaltsjahr 2024 herangezogen. Aufgrund der Strom-Gas- und Energiepreisbremse fallen die Steigerungen Energiekosten nicht in dem Umfang aus wie zum Haushaltsplan 2023 befürchtet. Die Aufwendungen für das Jahr 2024 betragen insgesamt 504.800 Euro. Bei den abzugsfähigen Erträgen in Höhe von insgesamt 166.850 Euro sind die Stromerlösen mit den Werten aus 2022 einkalkuliert. Die Strompreisbremse muss vom Eigenbetrieb Energie an seine Abnehmer weiter gereicht werden.
Der ungedeckte Aufwand beträgt nach Abzug des Grundpreises von 52.000 Euro 285.950 Euro. Unter Berücksichtigung des in 2024 geplanten Wärmeverkaufs in Höhe von 2.260.343 kWh (5 Jahres Durchschnittsverbrauch), ergibt sich ein kostendeckender Wärmpreis von 0,13 Euro/kWh.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in der gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat am 20.11.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wärmepreis, den die Endabnehmer an den Eigenbetrieb „Energie/Wasser“ ab 01.01.2024 zu entrichten haben, von 0,17 Euro/kWh auf 0,13 Euro/kWh zu erhöhen und den Leistungspreis (Grundpreis) weiterhin bei 22,50 Euro/kW Heizleistung zu belassen.
Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2024 schlägt die Verwaltung vor, die Wassergebühren von 1,42 Euro/m³ bei einer zu Grunde gelegten Wassermenge von 314.021 m³ auf 2,11 Euro/m³ zu erhöhen. Die im Jahr 2020 eingeführte Grundgebühr betrage pro Zähler und Jahr 11,96 Euro (1,00 Euro/monatlich).
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in der gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat am 20.11.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss, den Wasserzins ab 01.01.2024 um 0,36 Euro/m³ auf 2,11 Euro/m³ zu erhöhen und die Grundgebühr weiterhin bei 1,00 Euro/Monat zu belassen. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Kalkulation der Abwassergebühren
Aus der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Planansätze für das Jahr 2024 schlägt die Verwaltung vor, die Schmutzwassergebühr auf Höhe von 2,91 Euro/m³ unter Berücksichtigung einer geschätzten Abwassermenge von 271.112 m³ und umlagefähigen Kosten von 721.584 Euro zu belassen.
Ebenso schlägt die Verwaltung vor, die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 Euro/m² unter Berücksichtigung der versiegelten Flächen von 727.716 m² und umlagefähigen Kosten von 166.976 Euro zu belassen.
Sowohl die Frischwasser- als auch Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde ist eine maßgebliche Größe bei einem Antrag auf Zuwendung, die die Gemeinde aufgrund geplanter Investitionen beim Abwasserzweckverband Eschachtal beantragt hat. Die maximale Förderung beträgt 80 %. Die Investitionen beim Zweckverband werden in den folgenden Jahren Auswirkungen auf die Umlage der Gemeinde an den Zweckverband nach sich ziehen.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab in der gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat am 20.11.2023 seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss zum 01.01.2024 die Schmutzwassergebühr weiterhin bei 2,91 Euro/m³ bzw. die Niederschlagswassergebühr bei 0,29 Euro/m² zu belassen.
Überprüfung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B
Die Grundsteuerhebesätze A und B betragen seit 01.01.2012 unverändert 320 v. H. der Steuermessbeträge bzw. 330 v. H. der Steuermessbeträge.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste am 20.11.2023 den einstimmigen Beschluss, die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B unverändert zu belassen.
Überprüfung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zuletzt zum 01.01.2005 von 330 v. H. auf 340 v. H. der Bemessungsgrundlage erhöht.
Der Ortschaftsrat Lackendorf gab seine Zustimmung. Der Gemeinderat fasste am 20.11.2023 den einstimmigen Beschluss die Hebesätze bei der Gewerbesteuer unverändert zu belassen.
Bürgermeister Schumacher verwies darauf, dass die Hebesätze für Grundsteuer als auch Gewerbesteuer bei der nächsten Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2025 überprüft würden.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 – Vorberatung
Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk bestehend aus den Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ zur Beratung vor. Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinde- und Ortschaftsrats,
verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
heute liegt Ihnen der Entwurf unseres sechsten doppischen Haushalts vor. Einleitend möchte ich zunächst auf die kommunale Großwetterlage und den Vermögensplan eingehen.
Bereits seit vielen Jahren beschäftigt die Kommunalpolitik die äußerst rudimentäre Ausstattung des Bauhofs aber auch der langersehnte Wunsch des Musikvereins nach adäquaten Räumlichkeiten sowie die erforderliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Dunningen. Im zurückliegenden Jahr haben wir begonnen, diesen gordischen Knoten zu durchschlagen.
So hat der Gemeinderat den Baubeschluss zum Neubau eines neuen Bauhofareals im Gewerbegebiet „Kirchöhren-Nord“ gefasst. Die Gesamtkosten liegen bei etwa 3,5 Mio. EUR. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Baubeginn ist für das kommende Jahr vorgesehen. Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Bauhof gebührt mein aufrichtiger Dank für das lange Zuwarten. Wenn man bedenkt, dass der derzeitige Aufenthaltsraum für das Personal bislang lediglich durch einen Holzofen beheizt werden kann, ist über den Zustand des Bestandes alles gesagt.
Sobald der Bauhof aus der Dorfbachstraße ausgezogen ist, wollen wir 2025 das bisherige Farrenstallgebäude sanieren. Hier soll der Musikverein Quartier beziehen. Aber auch unser DRK-Ortsverein samt seiner Einsatzfahrzeuge, die Holzäpfelzunft, der TSV sowie der Ortsbauernverein erhalten neue Räumlichkeiten. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Mio. EUR rechnen wir mit einer Zuwendung aus der Städtebauförderung im Umfang von 400.000 EUR.
Das Feuerwehrgerätehaus Dunningen platzt aus allen Nähten und erfüllt bereits seit langem nicht mehr die seitens der Unfallkasse Baden-Württemberg als Unfallversicherungsträger der Gemeindefeuerwehren vorgegebenen Anforderungen. Beispielhaft seien hier die kleinen Fahrzeugabstellplätze, die nicht vorhandene Trennung von Rein und Unrein sowie fehlende Umkleidemöglichkeiten und Sanitäreinrichtungen genannt. Bezüglich des Standorts kommt der extern erstellte Feuerwehrbedarfsplan zum Ergebnis, dass ein Neubau an Ortsrandlage Auswirkungen auf die Hilfsfristen im gesamten Gemeindegebiet haben würde und insofern der jetzige Standort in der Brunnenstraße insbesondere mit Blick auf Lackendorf ideal ist.
Daher hat der Gemeinderat eine Machbarkeitsstudie für die Ertüchtigung und die Erweiterung des bestehenden Standorts in Auftrag gegeben, welche von Kosten in Höhe von etwa 5 Mio. EUR ausgeht.
Der Neubau des Bauhofs wurde bereits beschlossen, die Sanierung des Farrenstalls kann wegen der hohen Förderquote aber auch aufgrund der endenden städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Alte B 462“ als gesetzt angesehen werden.
Ebenso haben wir aber ab 2026 die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. Hier fand am 16.10.2023 ein Gespräch mit Vertretern des Landratsamts bezüglich einer möglichen Förderung im Rahmen der VwV-Z-Feu statt. Auf 2025 soll diese komplett überarbeitet werden. Ob und – falls ja – in welcher Höhe es weiterhin Förderungen für Feuerwehrgerätehäuser geben wird, ist aktuell noch unklar. Fakt ist, dass wir bei einer Förderantragstellung in 2024 mit einer vergleichbar hohen Zuwendung in Höhe von knapp 300.000 EUR rechnen können.
Es muss mit einem großen Fragezeichen versehen werden, ob eine derart hohe Förderung auch nach 2025 möglich sein wird. Tendenziell muss mit deutlich niedrigeren Förderquoten gerechnet werden. Zur Finanzierung sind darüber hinaus auch Fördermittel aus dem Ausgleichstock möglich und notwendig. Der Förderantrag muss hier im Januar 2025 gestellt werden. Maßnahmenbeginn wäre insofern frühestens im zweiten Halbjahr 2025 möglich.
Mir ist wichtig zu betonen, dass wir mit Aufnahme dieses Projekts nicht die Planung oder gar den Bau an sich beschließen. Die vorgestellte Machbarkeitsstudie muss nun in eine konkrete Planung überführt werden. Es versteht sich von selbst, dass wir hier tiefgründig vorgehen und nochmals alle Details auf Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit überprüfen. Hier ist das Feuerwehrhaus kein Einzelfall. So gehen wir bei jedem Projekt vor. Ich erinnere hier insbesondere an den Kindergartenneubau in Seedorf. Die Architekten und Fachingenieure können sicherlich ein Lied von singen.
Ohnehin: Wann diese Maßnahme tatsächlich zur Umsetzung kommt, werden die kommenden Monate und die Jahre 2024 und 2025 zeigen. Gerade bei bereits beschlossenen Investitionen im zweistelligen Millionenbereich und der aktuell schwierigen Preisentwicklungen in der Baubranche müssen wir auf Sicht fahren und von Jahr zu Jahr entscheiden. Hierfür bitte ich bei der Feuerwehr um Verständnis.
Keinen Eingang in den Vermögenshaushalt haben der zweite Bauabschnitt der Turn- und Festhalle Seedorf und die Sanierung des Seedorfer Kindergartenbestandsgebäudes gefunden. Diese sind aktuell schlichtweg finanziell nicht darstellbar. Auch die avisierte Sanierung des Wohngebiets „Breite“ haben wir aus der mittelfristigen Finanzplanung gestrichen. Aus Verwaltungssicht sind andere Projekte dringender. Sollte der Gemeinderat dieser Einschätzung folgen, wird die Verwaltung nochmals alle Anwohner über den geänderten Zeitplan informieren.
Die genannten Maßnahmen werden den Gemeindehaushalt enorm belasten. Die sehr niedrige Verschuldung der Gemeinde lässt die Aufnahme von Krediten – auch in höherem Umfang – zu. Allerdings – und das muss man so deutlich sagen – steigt die Verschuldung der Gemeinde bei Realisierung aller genannten Projekte enorm an und erreicht den Landesdurchschnitt. Das heißt in der Folge, dass bei den Investitionen keinerlei Spielraum nach oben besteht. Erfahren laufende Projekte nicht vorhergesehene Teuerungen, hat dies zwangsläufig Auswirkungen auf nachfolgende Projekte, die dann unter Umständen nicht mehr im avisierten Zeitplan angegangen werden können.
Meine Damen und Herren,
in Dunningen haben Stand 01.10.2023 insgesamt 39 Flüchtlinge aus der Ukraine sowie 66 Schutzsuchende aus anderen Staaten Zuflucht gefunden. Damit haben wir jedoch längst nicht unsere aktuelle Sollquote erreicht. Tatsächlich müssten wir 175 Personen eine Unterkunft bieten. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche direkt Geflüchtete aufgenommen haben oder Wohnraum an die Gemeinde vermieten.
Hallenbelegungen müssen unter allen Umständen vermieden werden. Die damit verbundenen Einschränkungen beim Schul- und Vereinssport würden innerhalb der Bürgerschaft keinerlei Akzeptanz erfahren. Dessen ist sich der Gemeinderat und dessen bin auch ich mir bewusst. Sollten die Zahlen weiter steigen und es uns gleichzeitig nicht gelingen, weiteren Wohnraum zu akquirieren, müssen wir dann jedoch unter Umständen auf Containerlösungen zurückgreifen. Ich mache an dieser Stelle keinen Hehl daraus: Egal wo diese letztlich errichtet werden. Es wird zu Einschränkungen und Belastungen kommen.
Die Gemeinde selbst hat durch den Aufkauf dreier Immobilien und den Dachausbau am gemeindeeigenen Gebäude in der Rottweiler Straße bislang einen Betrag in Höhe von insgesamt 855.000 EUR aufgewendet. Hinzu kommen noch kleinere Ausbauarbeiten in kommunalen Gebäuden sowie an angemieteten Objekten. Dem gegenüber stehen Kostenerstattungen vom Bund in Höhe von gerade einmal 53.000 EUR sowie eine Landesförderung aus dem Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ in Höhe von 106.000 EUR.
Sie sehen: die Flüchtlingsunterbringung belastet in Zeiten einer ohnehin angespannten Finanzsituation den Gemeindehaushalt in enormer Höhe. Vom staatsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip ist weit und breit nichts zu spüren. Bund und Land stehlen sich aus der Verantwortung.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich nun noch einige Worte zum Ergebnishaushalt sagen. In Zeiten äußerst schwieriger Rahmenbedingungen werden wir den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich in diesem Jahr knapp verfehlen. Wir planen mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von Minus 195.000 EUR. Obgleich wir bereits 2024 mit noch höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer planen, wird dieses Plus durch höher Personalkosten aufgefressen. Diese sind – und das ist mir wichtig zu betonen – nicht einem Stellenaufbau geschuldet sondern zuvorderst den Ergebnissen aus den Tarifverhandlungen. Die avisierten Kreditaufnahmen werden durch die damit verbundenen Zinszahlungen den Ergebnishaushalt zusätzlich belasten.
Die aktuell in der mittelfristigen Finanzplanung noch ausgewiesenen Fehlbeträge in Höhe von etwa 1 Mio. EUR pro Jahr müssen noch zurückgefahren werden. Dies wird in den kommenden Tagen bis zur Verabschiedung des Haushalts noch Aufgabe der Verwaltung sein.
Der Haushaltsplanentwurf wurde heute Vormittag mit dem Leiter der Kommunalaufsicht in Rottweil besprochen. Dies betrifft zuvorderst auch die geplanten Kreditaufnahmen ab 2025. Auch von der Kommunalaufsicht wurde darauf hingewiesen, dass im Ergebnishaushalt das veranschlagte ordentliche Ergebnis im Auge behalten werden und eine positive Entwicklung aufgezeigt werden muss. Ich habe dies bereits ausgeführt. Ansonsten bestehen seitens der Kommunalaufsicht keine Bedenken.
Meine Damen und Herren,
nach Jahren des investiven Stillstands durch eine damals angebrachte vorsichtige Haushaltsführung in der Corona-Krise haben wir den Mut gezeigt, nach vorne zu blicken und die anstehenden Millionenprojekte anzugehen. Und wir tun das auch weiterhin – jedoch mit Augenmerk.
Sie alle wissen, dass wir aktuell in sehr unruhigen Zeiten leben. Wir alle wissen nicht, wie sich die Inflation im kommenden Jahr entwickeln wird. Gleiches gilt für die Energiepreise und in der Folge dann auch für die Gewerbesteuer als unsere wichtigste Einnahmequelle.
Dies bedeutet, dass die mittelfristige Finanzplanung uns allenfalls eine Richtschnur geben soll und keinesfalls Anspruch auf Umsetzung haben darf. Wir werden uns Jahr für Jahr die Haushaltsentwicklung sehr genau anschauen und die notwendigen Entscheidungen und Beschlüsse dann fassen, wenn eine solide Finanzierung möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
es wird wiederum Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden – so wie all die Jahre zuvor.
Abschließend danke ich allen Kräften in der Verwaltung, welche für die Erstellung dieses Haushalts verantwortlich zeichnen. Zuvorderst unserer Kämmerin Frau Maier. Ein weiterer Dank gilt Frau Manuela Götze als wichtige Kraft in der Kämmerei aber auch den Amtsleitern und Stellvertretern Karola Heinz, Rafael Burri, Frank Fahrner und Annette Schmidt sowie den Mitarbeiterinnen in der Kämmerei.
Ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.
Herzlichen Dank!
Im Anschluss daran ging Frau Maier auf die Eckdaten des sechsten doppischen Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne ein.
Der Ergebnishaushalt 2024 weist vorläufige geplante ordentliche Erträge in Höhe von 22.677.522 Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 22.873.338 Euro auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes negatives Ergebnis von 195.816 Euro.
Im Haushaltsjahr 2024 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EURO
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 22.677.522
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 22.873.338
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 195.816
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 195,816
Die Beträge des Finanzhaushalts stehen zum jetzigen Stand der Haushaltsplanung noch nicht endgültig fest.
Bei den Investitionen wurde die Variante 3, die dem UTA am 25.10.2023 mit 3 weiteren Varianten vorgestellt wurde, dem Gemeinderat nun zur Beratung vorgelegt.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind Kreditermächtigungen geplant, in welcher Höhe steht zum jetzigen Stand der Planung noch nicht endgültig fest.
Kämmerin Maier stellte weiterhin die Planzahlen zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum und dem Eigenbetriebes Energie-Wasser vor.
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat ein Volumen von 556.190 Euro und weist einen Verlust in Höhe von 206.090 Euro (Vorjahr: 192.000 Euro) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 215.090 Euro. Im Wirtschaftsjahr 2024 stehen keine Investitionen an. Im Jahr 2024 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von voraussichtlich 37.300 Euro beträgt 168.790 Euro (Vorjahr: 162.300 Euro). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 87.700 Euro veranschlagt.
Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“
Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.
Der Werte des Erfolgsplans des Wirtschaftsplanes Energie-Wasser als auch die des Vermögensplans stehen noch nicht endgültig fest. Diese werden bei der endgültigen Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nachgereicht.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne in die endgültige Haushaltssatzung 2024 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 11.12.2023 beschlossen wird.
Nach Verabschiedung des Haushaltsplans wird ausführlich berichtet.
Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung
Bürgermeister Schumacher führte aus, dass es immer wichtiger werde, Kommunen hinsichtlich Energieeffizienz und Klimaschutz zukunftsorientiert aufzustellen, wobei dem Wärmesektor auf dem Weg zur Klimaneutralität für lokale Raumwärme, Warmwasser sowie Prozesswärme eine große Bedeutung zukomme und es dabei langfristiger Planungen sowie langlebiger Investitionen bedürfe.
Eine kommunale Wärmeplanung unterstützte Gemeinden strategisch, die Herausforderungen der Wärmewende anzugehen. Sie umfasse eine Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur Versorgungsstruktur in einer Kommune sowie eine Analyse der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversorgung mittels erneuerbarer Energien. Darauf aufbauend werde ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Gesamtgemeinde erstellt.
Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner seien in Baden-Württemberg verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen solchen Plan zu erstellen. Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern könnten diese Planung derzeit noch freiwillig erstellen und sie je nach Konstellation im Rahmen einer Landesförderung mit bis zu 80 % der Kosten gefördert bekommen. Durch die aktuelle Bundesgesetzgebung sei davon auszugehen, dass auch kleinere Kommunen in den kommenden Jahren gesetzlich verpflichtet würden, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. In diesem Falle werde es jedoch keine Fördermittel mehr geben.
Ausdrücklich erwünscht seien in Baden-Württemberg dabei interkommunale Planungen im Konvoi. Hier werde der Vorteil im Nutzen von Synergien und somit einem geringeren Kostenansatz für die Erstellung der Planung gesehen. Die Gemeinde Zimmern sowie die Stadt Dornhan wären bereit, zusammen mit der Gemeinde Dunningen eine kommunale Wärmeplanung zu beauftragen. Aufgrund bisheriger Erfahrungswerte der Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg sei bei einem Auftragsvolumen aller Kommunen in Höhe von ca. 75.000,00 Euro und einer 80%igen Förderhöhe mit Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 Euro für die einzelne Kommune zu rechnen.
Nach kurzer Beratung stimmten sowohl der Ortschaftsrat Lackendorf als auch der Gemeinderat einstimmig für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Konvoi mit der Gemeinde Zimmern ob Rottweil und der Stadt Dornhan. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung weiterer Schritte beauftragt.
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden
Nach der durchgeführten ganzheitlichen Potentialanalyse sollen laut Bürgermeister Schumacher zunächst Dachflächen im sogenannten „grünen Bereich“ mit einem Investitionsvolumen von 300.000,00 Euro belegt und diese Mittel im Haushalt 2024 auch entsprechend eingeplant werden. Die Verwaltung werde nach Rücksprache mit der Fa. AutenSys dem Gemeinderat in einer der kommenden Sitzung konkrete Vorschläge machen, mit welchen Gebäuden begonnen werden solle. Da sich nach derzeitigem Stand innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung keine Möglichkeit zeige, das gesamte Volumen in Höhe von 1,4 Mio. Euro einzuplanen, solle bei der Bevölkerung in einem ersten Schritt im Rahmen einer unverbindlichen Umfrage im Amtsblatt das grundsätzliche Interesse zur Anmietung kommunaler Dachflächen abgefragt werden.
Ohne weitere Beratung befürworteten die beiden Gremien einstimmig diese Vorgehensweise.
Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
Bürgermeister Schumacher informierte darüber, dass nach der durchgeführten Informationsfahrt des Arbeitskreises Photovoltaik und den dabei gewonnenen Erkenntnissen die Mitglieder mit deutlicher Mehrheit zum Entschluss gekommen seien, potentiellen Investoren nur in sehr begrenztem Umfang Vorgaben, auch hinsichtlich Agri-PV oder der Anordnung der Module, an die Hand zu geben. Wichtig sei jedoch, dass der im Rahmen des Bebauungsplans erforderliche natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich im eigentlichen Plangebiet erfolge, sofern dies tatsächlich und rechtlich möglich sei. Ohnehin gesetzlich vorgesehen oder selbstverständlich sei, dass der Projektentwickler die Kosten von Bauleitplanung und ökologischem Ausgleich übernehme, die Gemeinde eine Ertragsbeteiligung gemäß EEG erhalte und die Freiflächen-PV-Anlagen nach Ablauf der Nutzungsdauer vom Betreiber sachgemäß zurückzubauen seien. Es solle nun vorliegend zu dieser Thematik ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Die durchgeführte Beratung ergab in beiden Gremien das mehrheitliche Votum, dass die Gemeinde Dunningen der Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen unter den genannten Prämissen grundsätzlich positiv gegenübersteht und als Obergrenze zunächst eine Fläche von 25 ha gesetzt wird.
Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Eilentscheidung des Bürgermeisters
Die Ingenieurleistungen für Fachplanungen im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektro beim Neubau des Bauhofs wurden aufgrund der Dringlichkeit per Eilentscheidung an die Firma Maurer EIL GmbH & Co.KG in Höhe von 40.883,24 Euro brutto bzw. 61.981,57 Euro brutto vergeben.
Anfragen
Eine Anfrage wurde gestellt zur Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet Stockäcker-Bösinger Weg.
Beteiligung der Gemeinde Dunningen an den Investitionskosten der Stadt Rottweil zur Sanierung und Erweiterung dreier Schulen
Bürgermeister Schumacher verwies zunächst auf die Beratungsvorlage zur Sitzung vom 09.10.2023 und teilte mit, dass das in Auftrag gegebene Gutachten zwischenzeitlich vorläge. Es werde dabei die Freiwilligkeitsphase vorgeschlagen, in der die Schulstandortgemeinde ausdrücklich und förmlich anhand eines Gemeinderatsbeschlusses ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Kommune zu erklären habe und in diesem Zuge Informationen wie der Gegenstand der Maßnahme, die Gesamtkosten oder die jeweiligen Schüleranteile im Betrachtungszeitraum zur Verfügung zu stellen seien mit dem Ziel einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Ohne weitere Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig den Eintritt in die Freiwilligkeitsphase.
Neubeschaffung eines Dienstwagens für den Bürgermeister – Abschluss eines Leasingvertrages
Nach Mitteilung der ersten Bürgermeister-Stellvertreterin, Frau Erath, sei der bestehende Leasingvertrag über einen Mazda CX-30 zum März 2023 abgelaufen. Aufgrund der Tatsache, dass damals die Lieferzeiten bei Neufahrzeugen insgesamt recht lange gewesen seien und sich im Bereich der Elektrofahrzeuge annähernd wöchentlich Änderungen bezüglich neuer Modelle, Reichweiten und Lieferzeiten ergeben hätten, habe der Bürgermeister zunächst auf den Abschluss eines neuen Leasingvertrages verzichtet und bislang für Dienstfahrten dessen Privat-PKW gegen Kostenerstattung nach dem Landesreisekostengesetz zur Verfügung gestellt. Nunmehr solle ein neuer Leasingvertrag über ein neues Fahrzeug abgeschlossen werden. Die Reichweiten von gängigen Elektromodellen hätten sich zwischenzeitlich positiv entwickelt, so dass aus Gründen des Vorbildcharakters einer Gemeinde ein Elektrofahrzeug bevorzugt werden solle.
Ohne weitere Beratung votierte der Gemeinderat einstimmig für das wirtschaftlichste Angebot und den Abschluss eines Leasingvertrages mit dem Autohaus Schuler in Zimmern-Horgen über einen VW Golf ID.3 mit einer Laufleistung von 10.000 km pro Jahr und einer Laufzeit von 36 Monaten zum Angebotspreis in Höhe von 320,00 Euro netto pro Monat zuzüglich der Wartungs- und Verschleißreparaturen mit Kosten in Höhe von 29,00 Euro netto monatlich. In Anlehnung an die entsprechenden Ausführungen des Gemeindetages wurde dabei dem Bürgermeister die unentgeltliche außerdienstliche Nutzung des Dienstwagens innerhalb des Gemeindegebietes gestattet und Fahrten zu den Gremiensitzungen beim Gemeindetag als Dienstfahrten gewertet. Im Falle einer außerdienstlichen Nutzung des Dienstwagens außerhalb des Gemeindegebietes wurde der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeinde Kostenersatz in Höhe des höchsten Entschädigungssatzes im Sinne des § 5 Landesreisekostengesetz zu leisten und unter Verzicht auf die Führung eines Fahrtenbuches über außerdienstliche Fahrten außerhalb des Gemeindegebietes Nachweise zu führen und diese quartalsweise an die Gemeinde zu melden, welche sodann, falls keine Kostenerstattung durch Dritte erfolgt ist, diese Fahrten dem Bürgermeister in Rechnung stellt.