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Aktuelles

Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 06.11.2023


Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zum Standort und Planungsverfahren beim Feuerwehrhaus sowie der Anbringung eines Schildes am Brunnen in der Gartenstraße.

Generalentwässerungsplan (GEP) Dunningen – Ortsteile Lackendorf und Seedorf, Sachstandsbericht

Bürgermeister Schumacher konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Fachingenieur, Herrn Brendt vom Büro BIT begrüßen. Wie dieser zunächst ausführte, stelle der Generalentwässerungsplan (GEP) das umfassende Planungsinstrument für die örtliche Siedlungsentwässerung (Masterplan) dar, auf dessen Grundlage die flächendeckende Erhebung und Aktualisierung von entwässerungsrelevanten Grundlagendaten erfolge. Da die Einzelinformationen in Modellen vernetzt würden die die Untersuchung und Bewertung verschiedener Zustände und Szenarien erlaubten, erhalte die Gemeinde eine fundierte Handlungsempfehlung mit einem langfristig ausgerichteten Maßnahmenplan nach Prioritäten und damit einen Investitionsplan zur Steuerung der Finanzmittel für die nächsten 10 bis 15 Jahre.

Die hydraulische Kanalnetzberechnung in Lackendorf und Seedorf habe vorliegend ergeben, dass von 1.305 Schächten lediglich bei 8 Schächten und damit 0,6% Überstauungen auftreten würden. Dabei lägen lediglich in drei Bereichen relevante hydraulische Schwachstellen vor, die Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 Euro in Seedorf und ca. 21.000,00 Euro in Lackendorf verursachen würden. Weiterhin zeigte sich, dass bei allen neun Einleitstellen der Kanalabflüsse im Trennsystem die Belastung der Gewässer in einem vertretbaren Rahmen liege. Hinsichtlich der Einleitstellen im Mischsystem erfolge die Betrachtung der Regenentlastungsanlagen über den Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal, wobei das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage einbezogen werde. Es habe sich gezeigt, dass die Entlastungsfrachten die zulässige Gesamtentlastungsfracht überschreiten würden was eine zentrale Maßnahme im Bereich der Kläranlage bedinge. Derzeit werde von einer Erhöhung des Zuflusses zur Kläranlage verbunden mit dem Ausbau der Kläranlage ausgegangen. Zudem seien an verschiedenen Bauwerken in Bezug auf die Ortsteile Seedorf und Lackendorf am RÜB Seedorf I die Drosselabflüsse anzupassen.

Der Sachstandsbericht zum Generalentwässerungsplan für Lackendorf und Seedorf wurde von den beiden Gremien nach kurzer Beratung jeweils zur Kenntnis genommen.

Wasserversorgung im Ortsteil Lackendorf – Ergebnis der hydraulischen Netzberechnung

Herr Bordt von den BIT-Ingenieuren stellte den Gremien das Ergebnis der hydraulischen Netzberechnung vor. Zur Ermittlung verbesserter Bestandsdaten für Lackendorf seien alle vorhandenen Schächte der Wasserversorgung in eine Datenbank übernommen, diese fotografiert und in einer App erfasst sowie in der Datenbank geradlinig verbunden und anschließend über Feldmessungen die Leistungsfähigkeit des Netzes ermittelt und mit der Datenbank abgeglichen worden. Da die neu gebaute Fallleitung vom Hochbehälter ins Ortsnetz zum Zeitpunkt der Feldmessung schon gebaut worden sei habe der positive Effekt des Neubaus in der hydraulischen Netzberechnung bereits nachgewiesen werden können.

Ziel der hydraulischen Netzberechnung sei es, die realen Verhältnisse zu erfassen und darauf aufbauend effiziente Planungsgrundlagen für den Betrieb der Wasserversorgung zu liefern, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden könnten. Durch die Analyse des Versorgungsnetzes solle der Ist-Zustand der Wasserversorgung erfasst und dokumentiert werden. Auf Basis des ermittelten Ist-Zustandes sollen Optimierungen sowie Ausbaumöglichkeiten für die Abdeckung des zukünftigen Wasserbedarfs wie vorliegend insbesondere die Zonentrennung und die Druckerhöhungsanlage aufgezeigt werden.

Die Ergebnisse der Netzberechnung hätten gezeigt, dass die Versorgung an Normal- und Spitzentagen in Lackendorf überall gewährleistet sei, die Aufenthaltszeiten in allen Netzbereichen in einem angemessenen Rahmen liegen würden, die Minimalanforderung an die Löschwasserversorgung mit 48 m³/h überall im Netz eingehalten werden könne und daher die Druckerhöhungsanlage nach heutigem Stand auf 48 m³/h auszulegen sei. Eine weitergehende Löschwasserversorgung von 96 m³/h über das vorhandene Netz könne nicht zur Verfügung gestellt werden. In Bereichen mit erhöhter Löschwasseranforderung sei ein zusätzlicher Löschbehälter zu bauen oder die Eschach als Löschwasserentnahmestelle zu nutzen.

Die Ergebnisse der Netzberechnung in Lackendorf wurden vom Ortschaftsrat Lackendorf und vom Gemeinderat jeweils zur Kenntnis genommen.

Energiestudie zur Wärmeerzeugung für das Nahwärmenetz Seedorf

Wie von der Verwaltung dargelegt wurde, seien in der Energiestudie die Wirtschaftlichkeit, Ökologie und der Betreuungsaufwand verschiedener dezentraler Wärmeerzeuger für ein kommunales und teilweise schon bestehendes Nahwärmenetz untersucht worden. Dieses solle um den Neubau eines Kindergartens und der Ortsverwaltung erweitert werden. Der alte Kindergarten bleibe als Verbraucher erhalten. Der Fachreferent, Herr Götz von der Fa. Hausconsult GmbH präsentierte die verschiedenen untersuchten Varianten. Bei Variante 1 würde der Hackschnitzelkessel als Grundlast und ein Gaskessel für die Spitzenlast dienen, Variante 2 unterscheide sich hiervon durch die Holzverstromungsanlage als Grundlast während bei Variante 3 eine Grundlast durch Geothermie mit Wärmepumpe zum Tragen käme und in Variante 4 bei dieser Grundlast ein Pelletkessel für die Spitzenlast. Der Wärmebezug aus der Biogasanlage wurde in Variante 5 dargestellt. Stückholzheizung und Eisspeicher seien als Varianten aufgrund ihrer Unwirtschaftlichkeit nicht weiter untersucht worden.

Für den Vergleich der Energieerzeuger seien der Energiebedarf der verschiedenen Gebäude aufgenommen und eine Witterungsbereinigung durchgeführt worden. Die daraus resultierende Jahresdauerlinie habe einen Jahresenergiebedarf von ca. 1.125.000 kWh (einschließlich neuer Kindergarten und Ortsverwaltung) mit einer Spitzenlast von 600 kW ergeben. Der ermittelte Jahresenergiebedarf an Wärme sei in eine Grundlast und eine Spitzenlast aufgeteilt worden. Nach dieser Aufteilung seien die Spitzen- und Grundlasterzeuger ausgewählt und somit der Energieträgerbedarf ermittelt worden. Der Bedarf liefere die Grundlage für die Kosten, den CO2-Wert und den Primärenergiebedarf. Das Nahwärmenetz werde zurzeit über eine Biogasanlage (80%) und einen Gas-Spitzenlastkessel (20%) versorgt. Die neuen vier Varianten seien mit der aktuellen Erzeugung verglichen worden. Nach aktuellem Stand sei eine neue Förderung für den Austausch von fossil betriebenen Wärmeerzeugern geplant, so dass für die Wärmezentrale bis zu 50% der Kosten gefördert werden könnten. Welche Variante umgesetzt werden solle, entscheide das gesetzte Ziel, so der Referent. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit wäre die Variante 1, unter ökologischen Aspekten die Variante 2 und vom Betreuungsaufwand her die Variante 5 zu favorisieren. Näher untersucht werden solle auf Vorschlag der Verwaltung die Variante 2.

Nach eingehender Beratung erfolgte aus der Mitte des Gremiums der Vorschlag, aufgrund der Komplexität der Thematik eine Entscheidung hierüber zunächst zu vertagen. Diesem Antrag wurde einstimmig stattgegeben.

Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Feuerwehr Dunningen – Ausschreibungsbeschluss

Ausweislich des vom Gemeinderat verabschiedeten Feuerwehrbedarfsplans sollen die Ersatzbeschaffungen des Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) der Einsatzabteilung Seedorf bis zum Jahr 2026 sowie des LF 8/6 der Einsatzabteilung Lackendorf bis zum Jahr 2029 erfolgen. Der zukünftige Bedarf leitet sich aus Einsatzfeldern ab und berücksichtigt dabei die bereits vorhandene Ausstattung. Unter der Prämisse für die Einsatzabteilungen Seedorf und Lackendorf ein baugleiches und identisch ausgestattetes Nachfolgefahrzeug zu erwerben, wurde die gemeinsame Beschaffung der Fahrzeuge empfohlen. Dabei überwiegen die Vorteile des einmaligen Beschaffungsaufwandes und der Ausbildungsmöglichkeiten gegenüber zwei getrennten Beschaffungen innerhalb weniger Jahre.

Die im Vorfeld gebildete Arbeitsgruppe bei der Feuerwehr Dunningen hat sich dabei einhellig für ein sogenanntes Mittleres Löschfahrzeug (MLF) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen ausgesprochen. da es aufgrund der vorherrschenden Marktlage unterhalb der 7,5-Tonnen-Grenze lediglich einen Anbieter für ein Fahrgestell mit Hinterachsantrieb gibt. Ein Allradantrieb kann hier nur mittels eines nachträglichen Umbaus durch eine externe Firma realisiert werden. Die Ersatzteilversorgung gerade bei diesem Anbieter ist aus den bisherigen Erfahrungen als nicht zufriedenstellend zu bewerten. Das Fahrzeug der Einsatzabteilung Seedorf soll auch zur Sicherstellung der Wasserversorgung über lange Wegstrecken zusammen mit dem vorhandenen Schlauchwagen (SW) eingesetzt werden. Hierfür wird eine Tragkraftspritze mit entsprechendem Platz benötigt, was bei einem Fahrzeug unterhalb der Grenze von 7,5 Tonnen so nicht realisierbar ist. Auch die Anforderung an eine Schwarz-Weiß-Trennung sowie die Unterbringung von Akku- und Ladetechnik im Mannschaftsraum und der Einbau eines Lichtmasts bedingen einen größeren Aufbau.

Nach kurzer Beratung votierten der Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig sowie der Gemeinderat bei einer Enthaltung für die Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Feuerwehr Dunningen und die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung in die Wege zu leiten.

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Wie die Verwaltung darlegte, seien die der Entscheidungsbefugnis des Umwelt- und Technikausschusses sowie des Bürgermeisters unterliegenden Wertgrenzen zuletzt vor fast 20 Jahren angepasst worden und aufgrund der dynamischen Preisentwicklung mit den jüngst teilweise massiven Kostensteigerungen nicht mehr zeitgemäß. Die Anhebung der entsprechenden Wertgrenzen entlaste die Gremien bei kommunalpolitisch weniger bedeutsamen Angelegenheiten und schaffe eine erhöhte Verwaltungsökonomie. Auch solle der zunehmend schwieriger gewordenen Personalgewinnung in flexibler und angemessener Weise Rechnung getragen werden.

Nach erfolgter Beratung beschlossen sowohl der Ortschaftsrat Lackendorf als auch der Gemeinderat mehrheitlich die entsprechende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, so dass sich ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates auf Überarbeitung der Wertgrenzen bei über- und außerplanmäßigen erledigt hatte.

Neufassung der Regelung des Verhaltens der Gemeinde bei besonderen Anlässen

Die Regelung des Verhaltens der Gemeinde bei besonderen Anlässen sei nach Angaben der Verwaltung zuletzt im Zuge der Einführung des Euro zum 01.01.2002 angepasst worden. Durch die teilweise erheblichen Preissteigerungen in der Vergangenheit seien die damals festgesetzten Zuwendungsbeträge nicht mehr angemessen.

Der Neufassung der Regelung des Verhaltens der Gemeinde bei besonderen Anlässen wurde ohne weitere Beratung von beiden Gremien einstimmig zugestimmt.

Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 – Überprüfung der Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke

Nach den Vorgaben der Hauptsatzung der Gemeinde Dunningen sei vor jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke zu überprüfen, so die Verwaltung. Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze seien laut Gemeindeordnung die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. Die Feststellung der maßgeblichen Einwohnerzahl einer Gemeinde für die Kommunalwahl erfolge nach dem auf den 30. September 2022 amtlich fortgeschriebenen Ergebnis des Statistischen Landesamtes und belaufe sich für Dunningen auf 6.545 Einwohner.

Für die Berechnung der Repräsentation nach Bevölkerungsanteilen sei nach den entsprechenden Empfehlungen des Gemeindetages verfahren worden. Das so ermittelte Ergebnis sei gegenüber den etwaigen, zu berücksichtigenden örtlichen Verhältnissen unter Orientierung an dem Erfordernis einer grundsätzlichen Gleichwertigkeit der Vertretung der Wohnbezirke im Gemeinderat abzuwägen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Grundsätze hätten sich im Vergleich zu den vergangenen Kommunalwahlen keine Veränderungen bei der Sitzverteilung für die Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024 ergeben und es verbleibe bei 9 Sitzen für den Wohnbezirk Dunningen, 6 Sitzen für den Wohnbezirk Seedorf und 2 Sitzen für den Wohnbezirk Lackendorf.

Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke wurde nach erfolgter Beratung vom Ortschaftsrat Lackendorf einstimmig und vom Gemeinderat mit einer Gegenstimme beschlossen.

Neubau eines Kindergartens in Seedorf – Regenwassernutzung

In der Sitzung vom 11. September 2023 seien dem Gemeinderat nach Angaben der Verwaltung die Genehmigungsplanung und das Materialkonzept für den Kindergartenneubau in Seedorf vorgestellt worden. Grundsätzlich sei bei der Rückhaltung von Regenwasser zu unterscheiden zwischen dem System des Regenwasserspeichers, welcher das Regenwasser speichere und nutze und dem System des Retentionsspeichers, welcher nur dazu diene, das Regenwasser verzögert an den ansonsten bei starken Regenfällen schnell überlasteten Kanal abzugeben. Beide Systeme ließen sich auch kombinieren.

Für die Errichtung der PV-Anlage in Verbindung mit einer Dachbegrünung werde ein System gewählt, was durch Auflast für die Verankerung der Anlage sorge und nicht im Dach befestigt werden müsse. Die zu verwendenden Wasserspeichermatten sorgten für die kurzzeitige Aufnahme von Regenwasser und leiteten dieses verzögert ab. In Verbindung mit dem zu verwendenden Substrat von mind. 6 cm Stärke ergebe sich dadurch eine kurzfristige Wasserspeicherung von ca. 37,5 l /m². Bei einer zu belegenden Dachfläche von ca. 900 m² entspreche dies einem Retentions-Speichervolumen von über 33 m³. Ohne dass der Dachaufbau hierfür erhöht werden müsste könnten gleichzeitig die Retention, Dachbegrünung und Photovoltaik erfüllt werden. Ein Regenwasserspeicher zur Regenwassernutzung sei bislang nicht vorgesehen gewesen. Die Mehrkosten würden sich auf ca. 46.000,00 Euro belaufen.

Ohne weitere Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Regenwassernutzung für den Neubau des Kindergartens in Seedorf in Verbindung mit Mehrkosten in Höhe von ca. 46.000,00 Euro.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Umleitung Emil-Maier-Straße in Dunningen

Für die Baustelle in der Emil-Maier-Straße gilt die ausgeschilderte Umleitung voraussichtlich noch bis 01.12.2023

Bauantrag Kindergarten in Seedorf

Der Bauantrag für den Kindergarten in Seedorf wurde zwischenzeitlich eingereicht.

Starkregenrisikomanagement

Die Starkregenrisikokarten für die Gemeinde können auf der Homepage eingesehen werden.

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zu den Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie der Durchfahrt im weiteren Verlauf der Peter-Birk-Straße für Motorradfahrer.

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