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Aktuelles

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.05.2023


Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.05.2023


Einwohnerfragestunde

Anfragen wurden gestellt zur Beseitigung eines Baumes beim Friedhof, der Parksituation insbesondere beim Friedhof und der Befreiungspraxis bei Baugesuchen.

Bebauungsplan „Eschenwiesen I – 4. Änderung“ – Aufstellungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Schumacher Herrn Christ von den BIT-Ingenieuren begrüßen, der die Planung näher erläuterte. So befinde sich der ausgewiesene Planungsraum im Ortsteil Seedorf, in räumlicher Nähe zur Ortsmitte mit all seinen öffentlichen Einrichtungen und sei im zugehörigen, rechtskräftigen Bebauungsplan „Eschenwiesen I, 1. Erweiterung – 3. Änderung“ als Dorfgebiet festgesetzt. Aufgrund der kommunalen Entwicklung und der damit verbundenen steigenden Bevölkerungszahlen sei auf den Flächen des Plangebiets der Neubau einer Kindertagesstätte erforderlich. Der vorhandene Kindergarten im Ortsteil Seedorf umfasse 4 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen. Da das vorhandene Gebäude bereits an die Kapazitätsgrenze gekommen sei, sei eine Krippengruppe vorübergehend ins Pfarrhaus ausgelagert worden. Das Kindergartengebäude selbst sei in einem schlechten baulichen Zustand und könne den beschriebenen wachsenden Bedarf an Kindergartenplätzen nicht mehr decken. Um auch den aktuellen Anforderungen an Kindergärten zu entsprechen, habe der Gemeinderat bereits 2017 beschlossen, einen neuen Kindergarten auf dem Flurstück 100 zu bauen. Dem geplanten Neubau sei 2019 bereits ein Architektenwettbewerb vorausgegangen.

Ein Änderungsverfahren werde notwendig, da die beabsichtigten Planungen nicht über die rechtsverbindlichen Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Eschenwiesen I, 1. Erweiterung – 3. Änderung“ gesichert seien und umfasse im Wesentlichen die Verlagerung der überbaubaren Grundstücksfläche in den Ostteil des Flurstücks 100 sowie die Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6. Das Baufenster sei nun so konzipiert, dass die beiden Flügel des geplanten Kindergartens um jeweils eine Gruppe verlängert werden könnten. Ein 3. Geschoss sei jedoch brandschutztechnisch und städtebaulich ausgeschlossen. Durch das Verfahren sollen somit die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für einen verträglichen Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Seedorf geschaffen werden. Da keine Umweltprüfung und kein Umweltbericht erforderlich seien könne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zur Anwendung kommen. Artenschutzrechtliche Belange würden in einem separaten Gutachten abgearbeitet.

Nach erfolgter Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan „Eschenwiesen I – 4. Änderung“, Gemarkung Seedorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen, auf eine detaillierte Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligungsphase nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, den Vorentwurf des Bebauungsplans „Eschenwiesen I – 4. Änderung“ und die Örtlichen Bauvorschriften vom 23.05.2023 mit der Maßgabe einer freibleibenden Dachform und einer maximalen Gebäudehöhe von 10,5 m festzustellen sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Eschenwiesen I – 4. Änderung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

Lageplan Eschenwiesen I 4. Änderung

Lageplan zeichnerischer Teil 1

Abrechnung von Baumaßnahmen und einer Neubeschaffung

Die Abrechnungen für den Neubau der Weidlebrücke in Höhe von 356.168,24 Euro, die Sanierung der Brambachbrücke in Höhe von 215.519,54 Euro, den Neubau eines Kleinspielfeldes und einer Leichtathletikanlage am Sportzentrum Dunningen in Höhe von 229.575,51 Euro sowie für die Neubeschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Dunningen in Höhe von 504.507,43 Euro wurden jeweils vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Neufassungen der Feuerwehrsatzung und der Feuerwehrentschädigungssatzung

Nach den Ausführungen der Verwaltung sei aufgrund der vergangenen pandemischen Situation und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen die Durchführung von satzungsgemäßen Hauptversammlungen und Wahlen der Feuerwehren in Form von Präsenzveranstaltungen erschwert gewesen. Um künftig besser darauf reagieren zu können sei die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dunningen analog dem Satzungsmuster des Gemeindetags für eine Feuerwehrsatzung angepasst worden und beinhalte nun insbesondere Regelungen zur Durchführung von Haupt- und Abteilungsversammlungen und Wahlen im Falle nicht möglicher Präsenzveranstaltungen.

Auf Vorschlag des Kreisfeuerwehrverbandes Rottweil e.V. sollen künftig im ganzen Landkreis einheitliche Entschädigungsrichtsätze von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gelten. Aus diesem Grund sei auch die Feuerwehr-Entschädigungssatzung neu gefasst worden.

Nach vorherigem positiven Votum der Feuerwehr im Rahmen ihrer Ausschusssitzung sowie des Ortschaftsrates Lackendorf beschloss auch der Gemeinderat ohne weitere Beratung einstimmig die Neufassungen der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Dunningen mit Abteilungen Dunningen, Lackendorf und Seedorf (Feuerwehrsatzung) sowie der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung).

Neubau eines Bauhofs – Abschluss von Ingenieurverträgen

Nachdem bereits die Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen für den Neubau des Bauhofs an das Architekturbüro Ganter vergeben wurden standen nunmehr weitere Vergaben an. Der Gemeinderat beschloss dabei einstimmig, den Ingenieurvertrag für Tragwerksplanung an das Büro Bosch & Gruber, Schramberg, als wirtschaftlichste Bieterin zu vergeben. Basierend auf den geschätzten Kosten des Entwurfs betragen die Ingenieurkosten insgesamt vorläufig ca. 44.000 Euro brutto einschließlich Nebenkosten. Mit Fertigstellung der Genehmigungsplanung werde eine detaillierte Kostenberechnung aufgestellt, die maßgebend für die tatsächlichen Ingenieurkosten sein werde, so die Verwaltung.

Die weiteren Vergaben zum Brandschutz an die Fa. Sinfiro, Balingen, mit einem Angebotspreis von ca. 6.200 Euro brutto, für das Bodengutachten an die Fa. Geoteam, Rottweil, zum Angebotspreis von ca. 4.500 Euro und für die Vermessungsarbeiten an das Büro Rottmann, Zimmern ob Rottweil zum Preis von ca. 2.300 Euro brutto wurden jeweils vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Baugesuche

Den beiden Baugesuchen zur Anbringung einer Werbeanlage in Dunningen, Hauptstraße 8 und zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage in Dunningen, Kapfweg 4, wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Die Bauvoranfrage zur Balkonerweiterung in Dunningen, Stollenweg 20/1 wurde zurückgestellt bis zur Klärung verschiedener Fragestellungen im Zusammenhang mit der notwendigen Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Schramberger Straße“.

Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Eilentscheidung des Bürgermeisters

Aufgrund des aktuell volatilen Fahrzeugmarktes wurde kurzfristig als Ersatz für das bisherige Bauhoffahrzeug Fiat Strada mit dem Autohaus OX Automobile, Annaberg-Buchholz ein Kaufvertrag für einen VW T6.1 Doka Pritsche in Höhe von 44.900 Euro brutto abgeschlossen.

Landessanierungsprogramm Alte B462

Die Ausgabefrist für den Zuwendungsbetrag in Höhe von 600.000 Euro wurde bis 30.04.2025 verlängert.

Anfragen

Es wurden keine Anfragen gestellt.

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