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Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 12.12.2022


Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf vom 12.12.2022


Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 - Vorberatung

Dem Gemeinderat lag ein umfangreiches Zahlenwerk, bestehend aus den Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie-Wasser“ zur Beratung vor. Zu Beginn der Beratung führte Bürgermeister Schumacher in seiner Haushaltsrede in die Thematik ein. Die Rede ist nachfolgend wiedergegeben (es gilt das gesprochene Wort):

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinde- und Ortschaftsrats,

verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,

etwas später als gewohnt und seitens der Verwaltung angestrebt, liegt Ihnen der Entwurf des Haushaltsplans 2023 vor. Dies ist der Situation geschuldet, dass in der Kämmerei aktuell 2,5 Vollzeitstellen nicht besetzt sind und auf dem gesamten Rathaus in den vergangenen Wochen ein extrem hoher Krankenstand zu verzeichnen war. Es war uns daher nicht möglich, früher in die eigentlichen Beratungen einzusteigen. Auch haben wir in diesem Jahr auf eine Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses verzichtet. Für diesen Umstand möchte ich um Verständnis bitten.

Damit wir jedoch sowohl im Gemeinde- als auch im Ortschafstrat noch vor Weihnachten den Haushaltsentwurf einbringen wollten, war heute eine gemeinsame Sitzung erforderlich.

Meine Damen und Herren,

heute liegt Ihnen der Entwurf unseres fünften doppischen Haushalts vor. Der Finanzhaushalt stellt sich wiederum grundsolide mit einer niedrigen Prokopfverschuldung dar. Der Ergebnishaushalt entwickelt sich ebenfalls erfreulicherweise zum Positiven. Dies ist insbesondere höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer zu verdanken. Ich habe es bereits mehrfach hier im Gremium gesagt: Corona ging kommunalhaushaltsrechtlich betrachtet schadlos an unserer Gemeinde vorbei. Wir planen mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von

148.343 €.

Meine Damen und Herren,

die Gemeinde Dunningen hält für die Bevölkerung eine grundsolide Infrastruktur bereit. Dies bedeutet aber auch, dass für getätigte Investition der Berg an Abschreibungen größer wird und dieses Geld nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht.

Die Budgetverantwortlichen der Gemeindeverwaltung haben sich nach der Mittelanmeldung für den Haushalt 2023 nochmals intensiv über Einsparmöglichkeiten diskutiert und beraten. Wir haben hierbei Maßnahme für Maßnahme und Position für Position untersucht und, wo immer möglich, Planansätze gestrichen oder herabgesetzt. Die Mittelanmeldungen der Budgets wurden insofern nicht eins zu eins in den nun vorliegenden Entwurf übernommen. Dies ungeachtet der Tatsache, dass wir im Ergebnishaushalt in diesem Jahr einen Überschuss erwirtschaften.

Es wird wiederum Hausaufgabe der Verwaltung sein, im Rahmen des Vollzugs unseres Haushaltsplans auf Einsparmöglichkeiten zu achten und diese auch zu nutzen. Dies müssen wir uns hier auf der Verwaltungsbank auch ins Hausaufgabenheft schreiben und Sie können versichert sein, dass wir dies auch tun werden.

Ich möchte im Vorgriff auf die Ausführungen unserer Kämmerin nur auf einige wenige, in meinen Augen sehr wichtige Punkte eingehen.

Wir haben uns investiv in den kommenden Jahren einiges vorgenommen. Die ersten richtungsweisenden Beschlüsse wurden gefasst, so unter anderem der Neubau des Bauhofs im kommenden Jahr sowie ein Neubau für den Kindergarten Seedorf im Jahr 2024.

Dieser wird jedoch deutlich reduzierter zur Ausführung kommen, als ursprünglich geplant. 2025 soll dann die Sanierung des Farrenstallgebäudes folgen. In die Planung eines Anbaus an das Feuerwehrgerätehaus Dunningen sowie der Sanierung des Seedorfer Kindergartengebäudes sind wir ebenfalls eingestiegen.

Meine Damen und Herren,

nach zwei Jahren des investiven Stillstands durch eine angebrachte vorsichtige Haushaltsführung in der Corona-Krise sollten wir jetzt aber auch den Mut haben, nach vorne zu blicken und die anstehenden Millionenprojekte anzugehen.

Sie alle wissen, dass wir aktuell in sehr unruhigen Zeiten leben. Wir alle wissen nicht, wie sich die Inflation im kommenden Jahr entwickeln wird. Gleiches gilt für die Energiepreise und in der Folge dann auch für die Gewerbesteuer als unsere wichtigste Einnahmequelle.

Dies bedeutet, dass die mittelfristige Finanzplanung uns nur eine Richtschnur geben soll und keinesfalls Anspruch auf Umsetzung haben darf. Wir werden uns Jahr für Jahr die Haushaltsentwicklung sehr genau anschauen und die notwendigen Entscheidungen und Beschlüsse dann fassen, wenn eine solide Finanzierung möglich ist.

Lassen Sie mich jedoch an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen, dass bei Umsetzung all dieser Maßnahme mittelfristig eine Kreditaufnahme unausweichlich ist. Diese ist für 2025 vorgesehen. Aber: diese Kreditaufnahmen sind nach vielen Jahren grundsolider Haushaltsführung auch sinnvoll und möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren,

abschließend danke ich allen Kräften in der Verwaltung, welche für die Erstellung dieses Haushalts verantwortlich zeichnen. Zuvorderst unserer Kämmerin Frau Maier. Ein weiterer Dank gilt Frau Manuela Götze als wichtige Kraft in der Kämmerei aber auch den Amtsleitern und Stellvertretern Karola Heinz, Rafael Burri, Frank Fahrner und Annette Schmidt sowie den Mitarbeiterinnen in der Kämmerei.

Ich freue mich auf das kommende Jahr und die damit verbundenen Herausforderungen und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam, das heißt Gemeinde-, Ortschaftsrat, Verwaltung, Mitarbeiter und Funktionsträger unsere Gemeinde im kommenden Jahr wieder ein Stück weit voranbringen.

Herzlichen Dank!

Im Anschluss daran ging Frau Maier auf die Eckdaten des fünften doppischen Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne ein.

Der Ergebnishaushalt 2023 weist geplante ordentliche Erträge in Höhe von 21.497.376 Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 21.349.033 Euro auf. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Ergebnis von 148.343 Euro.

Im Haushaltsjahr 2023 sind kein außerordentlicher Ertrag und auch kein außerordentlicher Aufwand geplant. Somit ergibt sich ein veranschlagtes Sonderergebnis von 0.

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EURO

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 21.497.376
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 21.349.033
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 148.343
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 148.343

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EURO

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 20.792.476
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 19.623.633

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts      (

Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.168.843
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.606.500
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.421.500
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
185.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
1.353.843
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 54.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-54.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
1.299.843

In 2023 sind Kreditermächtigungen geplant, ebenso Verpflichtungs-ermächtigungen.

Kämmerin Maier stellte weiterhin die Planzahlen zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Seniorenzentrum und dem Eigenbetriebes Energie-Wasser vor.

Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Seniorenzentrum“

Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes Seniorenzentrum hat ein Volumen von 533.600 Euro und weist einen Verlust in Höhe von 192.000 Euro (Vorjahr: 273.600 Euro) aus. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 201.000 Euro. Im Wirtschaftsjahr 2023 stehen keine Investitionen an. Im Jahr 2023 ist keine Schuldenaufnahme vorgesehen. Der operative Verlust abzüglich der Abschreibungen in Höhe von voraussichtlich 29.700 Euro beträgt 162.300 Euro (Vorjahr: 2.743.900 Euro). Für Unterhaltungsmaßnahmen sind insgesamt 69.600 Euro veranschlagt.

Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs „Energie-Wasser“

Frau Maier präsentierte dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Zahlen zum Erfolgs- und Vermögensplan.

Der Werte des Erfolgsplans des Wirtschaftsplanes Energie-Wasser als auch die des Vermögensplans stehen noch nicht endgültig fest. Diese werden bei der endgültigen Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nachgereicht.

Abschließend informierte die Kämmerin, dass es im Jahr 2023 sowohl bei den Wassergebühren als auch bei den Abwassergebühren von Schmutz- und Niederschlagswasser eine Erhöhung zwischen 5 bis 10 Cent geben werde.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, die vorgetragenen Plandaten des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne in die endgültige Haushaltssatzung 2023 zu übernehmen, die vom Gemeinderat am 30.01.2023 beschlossen wird.

Nach Verabschiedung des Haushaltsplanes wird ausführlich berichtet.

Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser – Änderung der Betriebssatzung aufgrund Novellierung Eigenbetriebsgesetz

Nach Angaben der Verwaltung habe das Land Baden-Württemberg am 17. Juni 2020 die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes angepasst und dieses insbesondere bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen umfassend novelliert. Das im Jahr 2020 novellierte Eigenbetriebsrecht sei spätestens für die Wirtschaftsjahre, die ab dem 01. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. Die Wahlmöglichkeit zwischen einer an das Handelsgesetzbuch (HGB) und einer an die kommunale Doppik angelehnten Form der Wirtschaftsführung blieb bei der Novellierung des Gesetzes bestehen und sei nunmehr in der Betriebssatzung zu hinterlegen.

Bisher wurden sowohl der Eigenbetrieb Seniorenzentrum als auch der Eigenbetrieb Energie-Wasser auf den Grundlagen des Handelsgesetzbuches geführt Eine Änderung der Wirtschaftsführung in die kommunale Doppik wurde von der Steuerberatungsgesellschaft KOBERA GmbH, die die steuerlichen Abschlüsse der beiden Eigebetriebe für die Gemeinde Dunningen bearbeitet, nicht empfohlen.

Die Wirtschaftsführung solle weiterhin bei beiden Eigenbetrieben nach HGB erfolgen. Die Festlegung erfolgt aufgrund § 12 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz in der gültigen Fassung vom 17.06.2020.

Der Gemeinderat und Ortschaftsrat Lackendorf stimmten der Änderung der Betriebssatzung der Eigenbetriebe Seniorenzentrum und Energie-Wasser, aufgrund Novellierung des Eigenbetriebsgesetzes, einstimmig zu.



Satzung zur Änderung der Kindegartengebührensatzung

Der Gemeinderat hatte am 25.07.2022 der Neufestsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023, wie zuvor der Kindegartenausschuss und der Ortschaftsrat Lackendorf, zugestimmt. Es wurde nun festgestellt, dass zur Festsetzung der Gebühren für einen 4-Tagesplatz in der Krippe auch der Betrag für 4 Tage explizit aufgeführt werden muss. Die Beträge hierfür wurden nun in der Satzung ergänzt.

Gebührenstaffelung bei Platz-Sharing in der U3-Betreuung

Je Krippe kann 1 Platz mit jeweils 2 Kindern belegt werden (Platz-Sharing).

Verlängerte Öffnungszeiten (6,5 Std.)

Beitragsstaffelung U3/VÖ vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 / monatlich


voller Beitrag 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage
1 Kind unter 18 444,00 Euro 89,00 Euro 178,00 Euro 266,00 Euro 355,00 Euro
2 Kinder unter 18 329,00 Euro 66,00 Euro 132,00 Euro 197,00 Euro 263,00 Euro
3 Kinder unter 18 223,00 Euro 45,00 Euro 89,00 Euro 134,00 Euro 178,00 Euro
4 + Kinder unter 18 89,00 Euro 18,00 Euro 36,00 Euro 53,00 Euro 71,00 Euro

Verlängerte Öffnungszeiten (6 Std.)

Beitragsstaffelung U3/VÖ von 01.09.2022 bis 31.08.2023/monatlich


voller Beitrag 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage
1 Kind unter 18 410,00 Euro 82,00 Euro 164,00 Euro 246,00 Euro 328,00 Euro
2 Kinder unter 18 304,00 Euro 61,00 Euro 122,00 Euro 182,00 Euro 243,00 Euro
3 Kinder unter 18 206,00 Euro 41,00 Euro 82,00 Euro 124,00 Euro 165,00 Euro
4 + Kinder unter 18 75,00 Euro 15,00 Euro 30,00 Euro 45,00 Euro 60,00 Euro

Ganztagesbetreuung (9,4 Std.)

Beitragsstaffellung U3/ GT von 01.09.2022 bis 31.8.2023/monatlich


voller Betrag 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage
1 Kind unter 18 642,00 Euro 128,00 Euro 257,00 Euro 385,00 Euro 514,00 Euro
2 Kinder unter 18 476,00 Euro 95,00 Euro 190,00 Euro 286,00 Euro 381,00 Euro
3 Kinder unter 18 323,00 Euro 65,00 Euro 129,00 Euro 194,00 Euro 258,00 Euro
4 + Kinder unter 18 128,00 Euro 26,00 Euro 51,00 Euro 77,00 Euro 102,00 Euro






Der Ortschaftsrat Lackendorf und der Gemeinderat stimmten der Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung einstimmig zu.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Schulträgern der Großen Kreisstadt Schramberg und der Großen Kreisstadt Rottweil und der Gemeinde Dunningen über die Aufnahme von auswärtigen Schülerinnen und Schülern aus dem ehemaligen Schulbezirk der Jacob-Mayer-Schule Dunningen zur Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses der Beschulung an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)

Die Jacob-Mayer-Schule als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentraum mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ wurde zum Schuljahresende 2021/2022 aufgehoben, da die letzten Schülerinnen und Schüler die Schule bereits 2015/2016 verlassen haben.

Nach Aufforderung und in Absprache mit den Schulbehörden soll zur Sicherheit der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im ehemaligen Schulbezirk der Förderschule diesen Schülerinnen und Schülern in Schramberg, wie auch in Rottweil bestehende inklusive Bildungsangebote eines anderen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) „Lernen“ in erreichbarer Nähe ermöglicht werden. Dies soll im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt werden.

Vor diesem Hintergrund habe sich die Verwaltung mit den großen Kreisstädten Rottweil und Schramberg einvernehmlich abgestimmt. Die Große Kreisstadt Schramberg werde die Schülerinnen und Schüler aus Seedorf beschulen, die Große Kreisstadt Rottweil die Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Dunningen bzw. Lackendorf. Dies entspricht den „gewachsenen Schülerströmen“, so dass nach Angaben der Verwaltung keine Verzerrung der bisher gewachsenen Strukturen stattfinden werde.

Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Lackendorf stimmten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Schulträgern der Großen Kreisstadt Schramberg und der Großen Kreisstadt Rottweil und der Gemeinde Dunningen über die Aufnahme von auswärtigen Schülerinnen und Schülern auf dem ehemaligen Schulbezirk der Jacob-Mayer-Schule in Dunningen zur Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses der Beschulung an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) zu.

Baugesuche

Folgenden Baugesuchen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Dunningen-Lackendorf, Kniebisstraße 20
  • Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Dunningen-Lackendorf, Kniebisstraße 22
  • Neubau einer Doppelgarage in Dunningen-Seedorf, Im Tal 12
  • Neubau einer Produktionshalle mit Büro in Dunningen, Peter-Birk-Straße 9




Bekanntgaben, auch von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Veräußerung des Grundstücks FlSt.-Nr. 2410, Gemarkung Locherhof

Nach Ausführungen der Verwaltung wurde in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung die Veräußerung des Grundstück FlSt.-Nr. 2410, Gemarkung Locherhof an die Gemeinde Eschbronn beschlossen.

Erwerb des Anwesens Zeilenweg 6, Dunningen

Die Gemeinde konnte das Gebäude im Zeilenweg 6 für die Unterbringung von Flüchtlingen erwerben.

Entfernung von Bäumen im Bereich Grabenstraße, Dunningen

Nach Angaben von Bürgermeister Schumacher wurden im Bereich der Kreisparkasse in der Grabenstraße Bäume gepflanzt unter Nichteinhaltung des Nachbarrechtsgesetzes. Diese Bäume sollen vor der Schonzeit entfernt werden und gegebenenfalls eine Ersatzbepflanzung erfolgen.

Forstarbeiten

Am Ortsausgang Lackendorf in Richtung Stetten sollen zur Verkehrssicherungspflicht der Landesstraße Forstarbeiten erfolgen.

Anfragen

Anfragen wurden gestellt zum Gemeindekindergarten Lackendorf, dem Bauplatzverkauf im Baugebiet „Stockäcker-Bösinger-Weg III“ in Lackendorf sowie dem Baugebiet „Brunnenäcker II“ in Dunningen und der Räum- und Streupflicht im Ortsteil Seedorf.

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