Volltextsuche auf: https://app.dunningen.de
Aktuelles

Information des Fachbereichs Vermessung zu Katasterauszügen


Information des Fachbereichs Vermessung zu Katasterauszügen  Logo LRA Rottweil

Vorsicht bei Bestellung von Katasterauszügen (z.B. für Lagepläne) im Internet – so vermeiden Sie zusätzliche Kosten.

Verschiedene private Dienstleister bieten im Internet die Beschaffung von Auszügen aus Liegenschaftskarten, dem schriftlichen Teil des Liegenschaftskatasters (z.B. Flurstücksnachweise) oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Die Dienstleister erstellen selbst keinen amtlichen Auszug aus den öffentlichen Büchern, sondern senden anhand der von Ihnen eingegebenen Daten einen Antrag in Ihrem Namen an die zuständige Behörde. Bei dem privaten Anbieter bezahlen Sie nur für diese Vermittlung, also die Zusendung des Auftrags an die Behörde. Die üblichen Gebühren durch die Behörde für die eigentliche Leistung (z.B. die bestellten Katasterunterlagen) fallen in jedem Fall an. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie somit zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.

Als Eigentümer bzw. bei berechtigtem Interesse haben Sie die Möglichkeit – ohne zusätzliche Kosten – direkt beim Vermessungsamt des Landkreises Rottweil oder beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage zu bestellen. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.

Einen Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können Sie über unsere Internetseite www.landkreis-rottweil.de, per Mail an Vermessungsamt.Service(at)Landkreis-Rottweil.de, telefonisch (0741/244-920) oder per Post an Flurneuordnungs- und Vermessungsamt, Ruhe-Christi-Str. 29 in 78628 Rottweil stellen. Bitte geben Sie hierbei Ihren vollständigen Namen, Gemeinde, Gemarkung, wenn möglich Flurstücksnummer(n) oder Adresse des betroffenen Flurstücks sowie Ihre vollständige Rechnungsadresse an.

An der Möglichkeit, im Internet über www.service-bw.de beim jeweils zuständigen Vermessungsamt die Auszüge über ein Formular zu bestellen, wird derzeit noch gearbeitet. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.

Menü zurück Seite
neu laden
zur
Startseite
mehr
Infos
Hilfe schließen
Direkt nach oben