Information nach Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Datenverarbeitung bei einem Antrag auf eine vorübergehende Gestattung eines erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetriebes (Schankerlaubnis) nach § 12 GastG

Wir erheben und verarbeiten zur Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen bzw. die uns in Ausübung öffentlicher Gewalt übertragen wurden, personenbezogene Daten. Der Schutz dieser Daten ist uns sehr wichtig. Wir informieren Sie daher gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) über den Umgang mit den bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Zusätzliche und konkretere Hinweise können Sie entweder aus den jeweiligen Verfahrensunterlagen (z.B. Antragsformularen) entnehmen oder beim jeweils zuständigen Mitarbeiter erhalten, der Ihre Daten im konkreten Fall zweckgebunden verarbeitet.

1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Gemeindeverwaltung Dunningen
vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 25
78655 Dunningen
Telefon: 07403 9295-0
Fax: 07403 9295-34
E-Mail: info(at)dunningen.de

2. Beauftragte für den Datenschutz:

Komm.ONE
Anstalt des Öffentlichen Rechts
E-Mail: datenschutzbeauftragte(at)komm.one
Telefon: 0711 810814444

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt für die Zwecke der Ausstellung der beantragten Gestattung bzw. Versagung sowie die Ausstellung von Gebührenrechnungen und die Einziehung der entsprechenden Gebühren. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit §§ 2, 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

4. Art der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Aufgrund Ihres Antrags verarbeiten wir die im auszufüllenden Formblatt aufgeführten notwendigen personenbezogenen Daten der Antragstellerin/des Antragstellers (Name, Anschrift, Telefonnummer, ggf. Mailadresse, Geburtsdatum).

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Die personenbezogenen Daten werden zu den o.g. Zwecken, soweit erforderlich, an das örtlich zuständige Polizeirevier, das Landratsamt Rottweil sowie das zuständige Finanzamt weitergegeben.

6. Dauer der Speicherung

Die o.g. personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 147 AO) für die Bearbeitung und Dokumentation des Antrags erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre.

7. Weitere Rechte

Bezüglich Ihrer Daten haben Sie ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO, Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), sofern die entsprechenden Voraussetzungen nach der Datenschutz-Grundverordnung hierfür gegeben sind.

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Ohne die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten kann ein Antrag auf Schankerlaubnis nicht bearbeitet werden.

9. Pflicht zur Angabe der Daten

Sie sind zur Angabe Ihrer Daten bei der Gewerbeanzeige nach § 14 Abs. 1 GewO in Verbindung mit § 1 der Gewerbeanzeigenverordnung verpflichtet.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Zugehörige