Gemeindeverwaltung Dunningen
vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 25
78655 Dunningen
Telefon: 07403 9295-0
Fax: 07403 9295-34
E-Mail: info(at)dunningen.de
Komm.ONE
Anstalt des Öffentlichen Rechts
E-Mail: datenschutzbeauftragte(at)komm.one
Telefon: 0711 810814444
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) i. V. m. Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g) DSGVO, § 2 BMG, §§ 1, 19, 21 PassG, § 7 Passverordnung (PassV).
Lichtbild, Personenstammdaten (Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Größe, Farbe der Augen, Anschrift etc.) Staatsangehörigkeit, Seriennummer, Gültigkeitsdatum, ausstellende Behörde, Vermerke über Anordnungen nach den §§ 7, 8 und 10 PassV, Angaben zur Erklärungspflicht des Ausweisinhabers nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Ordensname, Künstlername, Nachweise über erteilte Ermächtigungen nach § 19 Abs. 4 Satz 2 PassG.
Antragsteller*in
Eine Bereitstellung Ihrer Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Eine Nichtbereitstellung der Daten hat ggf. zur Folge, dass der angestrebte vorläufige Reisepass nicht ausgestellt werden kann.
Die Passbehörde darf nach Maßgabe des PassG an andere öffentliche Stellen aus dem Passregister Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist (z. B. an andere Pass-behörden, Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, die Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter, Ordnungsbehörden, Bundesdruckerei GmbH zum Zwecke der Ausweisherstellung), Auftragsverarbeiter.
Personenbezogene Daten betroffener Personen werden nur für den Zeitraum verarbeitet der zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist oder ggf. bis zum Ablauf evtl. gesetzlicher oder anderer Aufbewahrungsfristen. Personenbezogene Daten im Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Passes, auf den sie sich beziehen, zu speichern
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.