Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person bei Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Gemeindeverwaltung Dunningen
vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 25
78655 Dunningen
Telefon: 07403 9295-0
Fax: 07403 9295-34
E-Mail: info(at)dunningen.de

2. Beauftragte für den Datenschutz:

Komm.ONE
Anstalt des Öffentlichen Rechts
E-Mail: datenschutzbeauftragte(at)komm.one
Telefon: 0711 810814444

3. Zwecke der Datenerhebung

Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.

4. Wesentliche Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) i. V. m. Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g) DSGVO, § 2 BMG, §§ 1, 19, 21 PassG, § 7 Passverordnung (PassV).

5. Datenkategorie

Lichtbild, Personenstammdaten (Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Größe, Farbe der Augen, Anschrift etc.) Staatsangehörigkeit, Seriennummer, Gültigkeitsdatum, ausstellende Behörde, Vermerke über Anordnungen nach den §§ 7, 8 und 10 PassV, Angaben zur Erklärungspflicht des Ausweisinhabers nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Ordensname, Künstlername, Nachweise über erteilte Ermächtigungen nach § 19 Abs. 4 Satz 2 PassG.

6. Datenherkunft / -quelle

Antragsteller*in

7. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung

Eine Bereitstellung Ihrer Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Eine Nichtbereitstellung der Daten hat ggf. zur Folge, dass der angestrebte vorläufige Reisepass nicht ausgestellt werden kann.

8. Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Die Passbehörde darf nach Maßgabe des PassG an andere öffentliche Stellen aus dem Passregister Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist (z. B. an andere Pass-behörden, Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, die Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter, Ordnungsbehörden, Bundesdruckerei GmbH zum Zwecke der Ausweisherstellung), Auftragsverarbeiter.

9. Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen

Personenbezogene Daten betroffener Personen werden nur für den Zeitraum verarbeitet der zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist oder ggf. bis zum Ablauf evtl. gesetzlicher oder anderer Aufbewahrungsfristen. Personenbezogene Daten im Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Passes, auf den sie sich beziehen, zu speichern

10. Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

11. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Zugehörige