Gemeindeverwaltung Dunningen
vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 25
78655 Dunningen
Telefon: 07403 9295-0
Fax: 07403 9295-34
E-Mail: info(at)dunningen.de
Komm.ONE
Anstalt des Öffentlichen Rechts
E-Mail: datenschutzbeauftragte(at)komm.one
Telefon: 0711 810814444
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises sowie Durchführung des Personalausweis-gesetzes (PAuswG).
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) i. V. m. Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g) DSGVO, § 2 BMG, §§ 1, 3, 7 – 9, 23 PAuswG.
Lichtbild, Personenstammdaten (Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Größe, Farbe der Augen, Anschrift etc.) Staatsangehörigkeit, Seriennummer, Gültigkeitsdatum, ausstellende Behörde, Vermerke über Anordnungen nach § 6 Absatz 7 und Maßnahmen nach § 6a Absatz 1 bis 3 PAauswG, Angaben zur Erklärungspflicht des Ausweisinhabers nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die Tatsache, dass die Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis mit Personalausweis ausgeschaltet wurde oder in die Sperrliste eingetragen ist, Ordensname, Künstlername, den Nachweis über eine erteilte Ermächtigung nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PAauswG.
Antragsteller*in
Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (§ 1 Abs. 1 PAuswG). Besitzen Sie keinen Personalausweis handeln Sie nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG ordnungswidrig. In diesem Fall droht eine Geldbuße bis zur Höhe von 3.000,00 € (§ 32 Abs. 3 PAuswG).
Auftragsverarbeiter, andere Passbehörden, Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, die Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter, Ordnungsbehörden, Bundesdruckerei GmbH zum Zwecke der Ausweisherstellung.
Personenbezogene Daten betroffener Personen werden nur für den Zeitraum verarbeitet der zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist oder ggf. bis zum Ablauf evtl. gesetzlicher oder anderer Aufbewahrungsfristen. Personenbezogene Daten im Personalausweisregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Ausweises, auf den sie sich beziehen, zu speichern.
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.