Information gemäß Art. 13 der Datenschutz Grundverordnung bei Gewerbemeldungen

Vorbemerkung

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) hat, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.

1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Gemeindeverwaltung Dunningen
vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 25
78655 Dunningen
Telefon: 07403 9295-0
Fax: 07403 9295-34
E-Mail: info(at)dunningen.de

2. Beauftragte für den Datenschutz:

Komm.ONE
Anstalt des Öffentlichen Rechts
E-Mail: datenschutzbeauftragte(at)komm.one
Telefon: 0711 810814444

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Führung des hiesigen Gewerberegisters erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO.

4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich weitergegeben an:

Weiterhin können die Daten im Einzelfall weitergegeben werden an:

Außerdem können Dritte eine Auskunft aus dem Gewerberegister nach Maßgabe von § 14 Abs. 7 GewO beantragen.

Zudem weise ich Sie darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 GewO der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden dürfen.

5. Dauer der Speicherung

Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt für die Dauer von 10 Jahren nach Abmeldung des Gewerbes.

6. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

7. Pflicht zur Angabe der Daten

Sie sind zur Angabe Ihrer Daten bei der Gewerbeanzeige nach § 14 Abs. 1 GewO in Verbindung mit § 1 der Gewerbeanzeigenverordnung verpflichtet.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Zugehörige