Information gemäß Art. 13 der Datenschutz Grundverordnung für das Gewerberegister

Vorbemerkung

Das Gewerbeamt erfasst alle Daten rund um die/den Gewerbetreibe/n (u. a. Name, Geburtsdatum, Anschrift) in elektronischer Form. Auf dieser Grundlage wird das Ge-werberegister erstellt sowie Auskünfte erteilt.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art 22 DS-GVO findet beim Verantwortlichen nicht statt.

1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

Gemeindeverwaltung Dunningen
vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 25
78655 Dunningen
Telefon: 07403 9295-0
Fax: 07403 9295-34
E-Mail: info(at)dunningen.de

2. Beauftragte für den Datenschutz:

Komm.ONE
Anstalt des Öffentlichen Rechts
E-Mail: datenschutzbeauftragte(at)komm.one
Telefon: 0711 810814444

3.  Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Zur Führung des Gewerberegisters gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) werden fol-gende personenbezogene Daten verarbeitet:

Angaben zu natürlichen Personen

Angaben zum Betrieb / gegebenenfalls zur Gewerbeperson

Reisegewerbe

Aufforderung zur Meldepflicht

4. Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung (GewO), § 11 Abs. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO), Gewer-beanzeigeverordnung (GewAnzV) in Verbindung mit § 11, §§ 87, 88 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 76 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

5. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Gemäß § 14 Abs. 5, Satz 2 GewO dürfen der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden. Industrie- und Handwerkskammer (IHK), Handwerkskammer, Landesbehörde für Immissionsschutz, Landesbehörde für Arbeitsschutz, Eichamt, Bundesagentur für Arbeit, DGUV e.V. (Berufsgenossenschaften), Zollverwaltung, Registergericht, Landesamt für Statistik, Landesbehörde für Lebensmittelüberwachung, Gewerbeaufsichtsamt, Finanzamt, Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister, Einheitliche Stellen der Bundesländer und Kommunen, Öffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), nichtöffentliche Stellen nach § 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Registerbehörden, Polizei und Ordnungsbehörden, Ausländerbehörden.

6. Dauer der Speicherung

Für die Daten des Gewerberegisters gelten die Bestimmungen des § 20 BDSG, die jeweiligen Datenschutzgesetze der Länder.

7. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grund-verordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Zugehörige